Ulrich K. muss seinen Hof bis am 16. September räumen. Das hat das Bezirksgericht Arbon entschieden, wie das «Regionaljournal Ostschweiz» berichtet. Der durch einen Tierschutzfall bekannt gewordene Landwirt hatte die Frist für eine Stellungnahme bereits ungenutzt verstreichen lassen.
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Die Räumungsklage eingereicht hat der neue Besitzer des Hofes. Stefan Müssigang hatte den Hof im Dezember für fast zwei Millionen Franken ersteigert. Doch bisher hatte er nicht viel davon. Ulrich K. drohte im mehrmals mit einer Hausfriedensbruchsklage.
Ob der renitente Bauer den Hof am 16. September tatsächlich räumen wird, dürfte aber angezweifelt werden. Gegen den Räumungsentscheid kann Ulrich K. noch Rechtsmittel ergreifen. Die Frist dafür läuft zehn Tage.
(red.)