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Gerichtsentscheid: Ulrich K. muss Hof räumen

Hefenhofen

Gerichtsentscheid: Ulrich K. muss Hof räumen

· Online seit 29.08.2024, 10:52 Uhr
Eigentlich ist der Hof des Skandalbauers bereits seit Ende letzten Jahres verkauft. Dennoch räumt Ulrich K. den Hof nicht. Nun hat das Bezirksgericht Arbon entschieden, die Räumung anzuordnen. Ob dies das Ende der Posse ist, dürfte aber angezweifelt werden.
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Ulrich K. muss seinen Hof bis am 16. September räumen. Das hat das Bezirksgericht Arbon entschieden, wie das «Regionaljournal Ostschweiz» berichtet. Der durch einen Tierschutzfall bekannt gewordene Landwirt hatte die Frist für eine Stellungnahme bereits ungenutzt verstreichen lassen.

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Die Räumungsklage eingereicht hat der neue Besitzer des Hofes. Stefan Müssigang hatte den Hof im Dezember für fast zwei Millionen Franken ersteigert. Doch bisher hatte er nicht viel davon. Ulrich K. drohte im mehrmals mit einer Hausfriedensbruchsklage.

Ob der renitente Bauer den Hof am 16. September tatsächlich räumen wird, dürfte aber angezweifelt werden. Gegen den Räumungsentscheid kann Ulrich K. noch Rechtsmittel ergreifen. Die Frist dafür läuft zehn Tage.

(red.)

veröffentlicht: 29. August 2024 10:52
aktualisiert: 29. August 2024 10:52
Quelle: FM1Today

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