Grossmutter getötet und Kopf abgetrennt – Therapie und Landesverweis gefordert
Quelle: tvo
Am 16. Oktober 2018 hat ein damals 19-Jähriger seine 74-jährige Grossmutter stranguliert, bis sie das Bewusstsein verlor. Anschliessend stach er mit einem Rüstmesser mehrmals auf die Frau ein, bis sie tot war. Darauf enthauptete er seine Grossmutter, verstaute den Kopf in einem Rucksack und entfernte sich vom Tatort.
Die Staatsanwaltschaft Thurgau hat nun gegen den heute 21-Jährigen Anklage erhoben. Nebst dem Tötungsdelikt werden ihm weitere Delikte wie Freiheitsberaubung und Tätlichkeiten sowie Widerhandlungen gegen das Waffengesetz und das Betäubungsmittelgesetz vorgeworfen. «Diese Vorwürfe stehen mit dem Tötungsdelikt jedoch nicht in unmittelbarem Zusammenhang», heisst es.
Das Gutachten, welches im Auftrag der Staatsanwaltschaft erstellt wurde, zeigt, dass der Mann zum Zeitpunkt des Tötungsdelikts wegen einer schweren psychischen Störung nicht einsichtsfähig war und damit auch nicht schuldfähig. Die Staatsanwaltschaft schreibt: «Eine Sanktionierung des Tötungsdelikts ist somit nicht möglich.» Sie beantragt jetzt eine stationäre therapeutische Massnahme und einen Landesverweis von 15 Jahren.
(red.)