Hitlergrüsse, «Ausländer raus»-Rufe und andere rassistische Parolen: Einige Besucher des Public Viewings in Arbon störten am 19. Juni das friedliche Fussballfest im Arboner Public Viewing mit ihrem rechtsextremen Verhalten. Bald schon landeten Aufnahmen davon im Internet.
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Durch die zahlreichen Medienberichte wurde auch die Kantonspolizei Thurgau auf den Plan gerufen. Sie leitete Ermittlungen ein. Es sollte abgeklärt werden, ob die Gruppe gegen die Diskriminierungsstrafnorm verstossen hatte.
Bekenntnis zu rassendiskriminierender Ideologie nicht strafbar
Nun ist klar: Das Zeigen des Hitlergrusses bleibt für die entsprechenden Personen ohne Konsequenzen, wie das «St.Galler Tagblatt» berichtet. Das hat mehrere Gründe. Einerseits konnten die Personen trotz mehrerer Hinweise nicht ermittelt werden, wie die Thurgauer Staatsanwaltschaft der Zeitung bekannt gibt.
Anderseits sei man nach eingehender Analyse des Videomaterials und der Aussagen von Auskunftspersonen zur Auffassung gelangt, dass tendenziell kein strafbares Verhalten vorliege. Dies, weil es sich «um ein strafloses Bekenntnis zu einer rassendiskriminierenden Ideologie gehandelt hat und nicht um ein Verbreiten im Sinne des gesetzlichen Straftatbestands».
Entscheid sorgt für unterschiedliche Reaktionen
Dass die Personen, welche Nazi-Gesten zeigten, nun straflos davonkommen, sorgt für Kritik. Sowohl die Juso als auch eine Vertreterin der EVP sind der Meinung, dass solches Verhalten nicht ungesühnt bleiben soll.
Daniel Frischknecht, Romanshorner und Präsident der EDU Schweiz, fühlt sich hingegen bestätigt. Es könne sein, dass die Gesten falsch interpretiert worden seien. «Wir sollten vorsichtiger mit solchen Fällen umgehen», wird er im «Tagblatt» zitiert.