Im Thurgau dürfen ab 2023 bereits Zehnjährige Fische fangen
Die Verordnung schafft per 1. Januar 2023 eine neue Rechtsgrundlage, denn bis anhin war die Fischerei in zahlreichen verschiedenen Gesetzen, Verordnungen oder Verfügungen geregelt, wie der Kanton am Donnerstag mitteilte.
Am 24. November 2021 verabschiedete der Grosse Rat das revidierte Fischereigesetz. Die wichtigsten Änderungen sind die Herabsetzung des Mindestalters für die Abgabe von Fischereibewilligungen auf zehn Jahre, der Verzicht auf die kantonale Fischerkarte sowie die Verankerung der Fischereipolizei auf Gesetzesstufe.
Auf kantonaler Ebene war die Fischerei bis dato über das Fischereigesetz sowie diverse Verordnungen und Verfügungen des Departementes für Justiz und Sicherheit und Regierungsratsbeschlüsse zur Freiangelei geregelt.
(sda)