Künftig dürfen Apotheker impfen

· Online seit 17.03.2016, 07:46 Uhr
Wer sich im Thurgau gegen die Grippe oder Zecken impfen lassen will, kann dies künftig in der Apotheke tun. Der Regierungsrat hat die Heilmittelverordnung dementsprechend geändert.
Christine König
Anzeige

Thurgauer Apotheker dürfen künftig Personen ab 16 Jahren impfen. Dies teilt die Regierung in einer Mitteilung zuhanden der Medien mit. Der Regierungsrat hat eine entsprechende Änderung im Heilmittelgesetz vorgenommen, weil auch auf Bundesebene die Kompetenzen und Verantwortung von Apothekern erweitert worden sind.

Um impfen zu können, müssen die Apotheker über eine Impfbewilligung und einen entsprechenden Fähigkeitsausweis verfügen. Mit Ausnahme der Impfungen gegen Grippe und gegen Frühsommer-Meningoenzephalitis (Zeckenimpfung) dürfen nur Folgeimpfungen vorgenommen werden, also wenn die erste Impfung durch eine Ärztin oder einen Arzt erfolgt ist.

Von diesem neuen und niederschwelligen Angebot erhofft sich die Thurgauer Regierung eine Verbesserung des Impfschutzes und der Impfrate der Bevölkerung.

veröffentlicht: 17. März 2016 07:46
aktualisiert: 17. März 2016 07:46
Quelle: red

Anzeige
Anzeige