Leiche in Teppich eingewickelt: Staatsanwaltschaft klagt drei Männer an
Quelle: CH Media Video Unit
In einem Waldstück in Zezikon wurde vor zwei Jahren, am 25. Januar 2018, die Leiche einer 20-Jährigen gefunden. Die Frau war in einen Teppich eingerollt gewesen und hatte seit November 2017 im Kanton Aargau als vermisst gegolten. Aufgrund der Fundsituation wurde von einem Tötungsdelikt ausgegangen. Im Februar 2018 wurde ein 36-jähriger im Thurgau wohnhafter Niederländer verhaftet, im März wurden zwei weitere Verdächtige festgenommen. Nun klagt die Thurgauer Staatsanwaltschaft gegen die drei Männer.
Gemäss Anklageschrift verstarb die 20-jährige Frau am Freitag, 3. November 2017, in der Thundorfer Wohnung des damals 36-jährigen Verdächtigen. Die beiden hatten sich gemäss Staatsanwaltschaft im Ausgang in Zürich getroffen. Anschliessend seien sie zur Wohnung des 36-jährigen Mannes gefahren. «Die verstorbene Frau und der Wohnungsinhaber haben an jenem Tag Betäubungsmittel konsumiert», sagt Marco Breu, Mediensprecher der Thurgauer Staatsanwaltschaft, gegenüber FM1Today. Die beiden hätten Kokain genommen.
Drogenkonsum mögliche Todesursache
Wegen der langen Liegezeit der Leiche könne man nicht genau sagen, was die genaue Todesursache war. «Ein Tötungsdelikt hat aufgrund der Beweise, insbesondere der rechtsmedizinischen Untersuchung, nicht nachgewiesen werden können», so Breu. Die Strafuntersuchung wegen Verdachts der vorsätzlichen Tötung wurde deshalb eingestellt. «Es gibt keine Hinweise auf Dritteinwirkung.» Dass der Drogenkonsum letztendlich zum Tod der 20-Jährigen geführt hat, könne nicht ausgeschlossen werden. «Der Drogenkonsum oder die Wechselwirkung mit anderen Stoffen wäre als Todesursache möglich.»
Kollegen halfen, Leichnam zu beseitigen
In der Anklageschrift wird dem niederländischen Beschuldigten vorgeworfen, er habe nach dem Todeseintritt der Frau zwei Kollegen kontaktiert. Die Kollegen seien behilflich gewesen, den Leichnam der jungen Frau in eine Decke und einen Fransenteppich einzurollen und zu verschnüren. Den beiden mitbeschuldigten Kollegen wird vorgeworfen, den Leichnam danach in ein Auto verladen und in Zezikon im «Wilderetobel» deponiert zu haben. Allen drei Beschuldigten wird der Tatbestand der Störung des Totenfriedens vorgeworfen.
Wegen weiteren Delikten angeklagt
Im Weiteren werden den Beschuldigten Delikte im Bereich des Betäubungsmittelrechts vorgeworfen. Gegen den niederländischen Beschuldigten wird zudem Anklage wegen des Vorwurfs einer Vergewaltigung, der einfachen Körperverletzung, der mehrfachen Drohung wie auch der Widerhandlungen gegen das Waffen- und Heilmittelgesetz erhoben. Gegen einen anderen Mitbeschuldigten erfolgt die Anklage zudem wegen einer Irreführung der Rechtspflege und einer Begünstigung. Gemäss Mediensprecher Marco Breu haben aber nicht alle Tatbestände mit dem Tötungsdelikt zu tun. So etwa der Vorwurf der Vergewaltigung.
Freiheitsstrafe von vier Jahren beantragt
Die Staatsanwaltschaft beantragt gegen den niederländischen Beschuldigten und Wohnungsinhaber eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und vier Monaten. Gegen die in der Störung des Totenfriedens mitbeschuldigten Kollegen des Wohnungsinhabers werden bedingte Geldstrafen von 240 und 340 Tagessätzen beantragt. Es gilt die Unschuldsvermutung.
(pd/red.)