Frauenfeld

Leichenfund in Zezikon – drei Männer vor Gericht

· Online seit 10.05.2021, 09:15 Uhr
Vor dem Bezirksgericht Frauenfeld stehen heute Montag drei Männer. Sie sind wegen Störung des Totenfriedens einer 20-jährigen Frau und anderer Delikte angeklagt. Im November 2017 sollen sie die Leiche der jungen Frau in einem Waldstück in Zezikon deponiert haben.
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Der in eine Decke und einen Teppich eingerollte und verschnürte Körper wurde am 25. Januar 2018 vom Waldbesitzer entdeckt. Es handelte sich um die Überreste einer jungen Frau, die Mitte November 2017 im Kanton Aargau als vermisst gemeldet worden war. Eine Woche nach dem Leichenfund wurde ein heute 40-jähriger Niederländer festgenommen.

Quelle: CH Media Video Unit

Laut Anklageschrift ergaben die Ermittlungen, dass die junge Frau am 3. November 2017 in der Wohnung des Mannes gestorben war. Der Niederländer habe dann zwei Kollegen angerufen. Gemeinsam hätten sie den Leichnam in eine Decke und einen Teppich eingerollt und mit Paketschnur umwickelt.

Die heute 51- und knapp 40-jährigen Kollegen - beides Schweizer - fuhren ihn zu jenem Waldstück und liessen die Leiche am Ufer eines Baches liegen. Dort wurde sie rund drei Monate später entdeckt. Später entsorgte der Niederländer sämtliche Habseligkeiten der Verstorbenen in einem Abfallcontainer.

Kein Tötungsdelikt

Der anfängliche Verdacht, der Niederländer oder seine Kollegen könnten etwas mit dem Tod der jungen Frau zu tun haben, erhärtete sich nicht, auch nicht jener der unterlassenen Nothilfe.

Die drei Männer haben sich aber wegen Störung des Totenfriedens zu verantworten. Das Schweizerische Strafgesetzbuch sieht dafür eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe vor. Alle drei sollen auch Drogendelikte begangen haben.

Beim Niederländer kommen noch eine ganze Reihe weiterer Delikte dazu, darunter mehrfache Widerhandlung gegen das Waffengesetz, einfache Körperverletzung und Drohung. Am schwersten wiegt der Vorwurf der Vergewaltigung einer jungen Frau im August 2019 in einem Hotelzimmer in Chur. Für Vergewaltigung sieht das Gesetz bis zu zehn Jahre Freiheitsstrafe vor.

Freiheitsstrafe und Landesverweis gefordert

Laut Anklageschrift fordert die Staatsanwältin für den Niederländer eine Freiheitsstrafe von 4 Jahren und 4 Monaten und eine Busse von 500 Franken. Zudem soll eine früher bedingt ausgesprochene Geldstrafe vollzogen werden. Im Weiteren sei der Mann für sieben Jahre des Landes zu verweisen. Für die beiden Kollegen verlangt die Anklägerin bedingte Geldstrafen.

Das Urteil wird am 28. Mai mündlich eröffnet.

veröffentlicht: 10. Mai 2021 09:15
aktualisiert: 10. Mai 2021 09:15
Quelle: sda

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