Kreuzlingen

Mann erbeutet 120'000 Franken durch falsche Verkaufsangebote im Internet

· Online seit 28.01.2021, 12:13 Uhr
Ein 43-jähriger Kreuzlinger hat durch falsche Verkaufsangebote im Internet 120'000 Franken ergaunert. Die Staatsanwaltschaft hat ein Verfahren eröffnet. Die Polizei mahnt zur Vorsicht beim Kauf von Waren über Kleinanzeigen-Inserate.
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Es ist nicht sein erstes Mal. Bereits im September wurde der 43-jährige Mann aus der Region Kreuzlingen wegen Betrugs verurteilt. Nun befindet er sich erneut im Strafvollzug.

Produkte nie versendet

Ermittler der Kriminalpolizei deckten auf, dass sich der Mann erneut durch betrügerische Verkaufsangebote auf verschiedenen Internetplattformen bereichert hatte. Der Beschuldigte bot Waren zum Kauf an und liess sich den Verkaufspreis überweisen, versendente aber die Produkte nicht, wie die Kantonspolizei Thurgau mitteilt. 120'000 Franken konnte der Mann mit der Masche erbeuten. Zudem hatte der Mann einen Betreibungsregisterauszug gefälscht und als eingetragener Gesellschafter und Geschäftsführer mehrfach die Buchführung unterlassen.

Der Mann gab bei der Polizei an, den Betrug unter Geldnot begangen zu haben. Nun befindet er sich im Strafvollzug. Die Staatsanwaltschaft hat ein Verfahren eröffnet. Neben gewerbsmässigen Betrugs hat sich der 43-Jährige wegen Urkundenfälschung sowie Unterlassen der Buchführung zu verantworten.

Vorsicht beim Kauf über Kleinanzeigen

Die Kantonspolizei Thurgau mahnt zur Vorsicht beim Kauf von Waren über Kleinanzeigen-Inserate, Auktionsportale, Internetshops oder über Angebote auf Social Media.

(red.)

veröffentlicht: 28. Januar 2021 12:13
aktualisiert: 28. Januar 2021 12:13
Quelle: FM1Today

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