Frauenfeld

Mehrfach Kinder missbraucht: 79-Jähriger muss ins Gefängnis

24.09.2019, 09:47 Uhr
· Online seit 23.09.2019, 18:29 Uhr
Peter Zimmermann ist von der eigenen Vergangenheit eingeholt worden: Das Bezirksgericht Frauenfeld hat ihn am Montag wegen mehrfacher sexueller Handlungen mit einem Kind zu einer Freiheitsstrafe von 30 Monaten verurteilt.

Quelle: TVO

Anzeige

Der 79-jährige Schweizer ist kein unbeschriebenes Blatt. Er sass rund 30 Jahre in verschiedenen Strafanstalten. 1977 wurde er wegen mehrfacher Unzucht mit Kindern zu neun Jahren Gefängnis verurteilt. Die erste Verwahrung geht auf das Jahr 1989 zurück. 2002 wurde er letztmals bedingt aus der Verwahrung entlassen. Seit 2005 ist er nicht mehr durch Fachpersonen beaufsichtigt.

Zimmermann ist Präsident des Vereins «Reform 91» mit Sitz im Kanton Thurgau. Die Selbsthilfeorganisation für Häftlinge, Entlassene und ihre Angehörigen wurde 1990 in der Strafanstalt Lenzburg von sieben Strafgefangenen gegründet. Peter Zimmermann äussert sich auch zu politischen Themen, etwa 2013 zur Pädophilen-Initiative.

Situation gezielt ausgenutzt

Seit Juli sitzt er im Kantonalgefängnis Frauenfeld in Sicherheitshaft, nachdem er im November 2018 verhaftet worden war. Im Frühling 2016 soll er einen damals 15-jährigen Jugendlichen mehrmals zu sexuellen Handlungen aufgefordert haben. Zudem soll er ihm grössere Mengen an Alkohol gegeben haben.

Das Bezirksgericht Frauenfeld verurteilte den Beschuldigten am Montagnachmittag wegen mehrfacher sexueller Handlungen mit einem Kind, einfacher Ausnützung der Notlage und mehrfacher Verabreichung gesundheitsgefährdender Stoffe an ein Kind zu einer Freiheitsstrafe von 30 Monaten. Es wird eine ambulante Therapie angeordnet.

Zudem wird ein zehnjähriges Verbot für Tätigkeiten ausgesprochen, bei denen der Beschuldigte regelmässig mit Minderjährigen Kontakt hat. Das Gericht folgte damit in fast allen Punkten den Anträgen der Staatsanwaltschaft. «Wir haben keine ernsthaften Zweifel, das sich die Geschichte so angespielt hat, wie vom Privatkläger geschildert», sagte der vorsitzende Richter in der Urteilsbegründung.

Zu Anfang habe vielleicht eine Helfersituation bestanden, beim zweiten Vorfall habe der Beschuldigte die Notlage des Jugendlichen gezielt ausgenutzt und er habe gewusst, wie alt das Opfer war. Er habe mit dem damals 15-Jährigen Alkohol getrunken - wie viel, sei nicht relevant.

Der Privatkläger erhält eine Genugtuung von 8000 Franken. Es sei keine Gewalt im Spiel gewesen, deshalb habe das Gericht die geforderte Summe reduziert. Ausserdem ist der Beschuldigte schadenersatzpflichtig. An der Sicherheitshaft wird bis zur Rechtskraft des Urteils festgehalten.

Opfer sagt aus

Die Verhandlung begann am Morgen mit der Befragung des Privatklägers. Der Beschuldigte musste den Raum verlassen. «Peter Zimmermann war eine Vertrauensperson», sagte der heute 18-Jährige. Wenn er Streit mit den Eltern gehabt habe, sei er zu ihm gegangen. «Während ich auf Kurve war, ging ich zu ihm», schilderte der junge Mann die Geschehnisse vom März 2016.

Das Verhältnis zu den Eltern sei damals sehr schlecht gewesen. Er habe den Beschuldigten am Bahnhof getroffen. «Er hat mich auf ein Bier eingeladen», sagte er. Danach seien sie zu Zimmermann nach Hause gefahren. Sie hätten geredet und dann habe er ihn gefragt, ob er ihn massieren könne, sagte der junge Mann: «Er hat mich dazu gedrängt und ich wusste nicht, wie ich mit der Situation umgehen soll.» Er habe Angst gehabt.

Er sei im April nochmals aus dem Internat abgehauen. Er sei direkt zu Zimmermann gegangen. «Es ist im gleichen Schema abgelaufen», sagte er. Beim zweiten Mal sei es Kirsch gewesen, den sie getrunken hätten. Es sei wieder passiert mit dem Massieren. Er sei vom Alkohol betäubt gewesen.

Märchen erzählt

Er habe die Familie als Nachbarn kennengelernt, sagte Zimmermann vor Gericht. Als 12-Jähriger sei der Jugendliche immer wieder weinend zu ihm gekommen. Er habe ihn etwa im Jahr 2015 oder 2016 zum letzten Mal getroffen und nach Hause genommen, gewaschen und ihm etwas zu Essen gemacht. «Er war maximal zwei Stunden bei mir», so Zimmermann.

Über eine Massage könne er nichts aussagen. «Dass ich vorgeschlagen habe, mit ihm ins Schlafzimmer zu gehen, ist ein Märchen», sagte er. Es sei ein absoluter Witz, dass er dem Jugendlichen Alkohol gegeben haben soll. Er habe in seiner ganzen «Karriere» nie einem Jugendlichen Alkohol angeboten, sagte der Beschuldigte.

Gleiches Muster wie früher

Die Aussagen des jungen Mannes seien glaubwürdig, sagte die Staatsanwältin. Das Opfer sei wegen der Vorfälle noch tiefer in ein Loch gefallen, es habe Suizidgedanken gehabt.

«Die Vorfälle liefen genau gleich ab, wie bei früheren Delikten des Beschuldigten», sagte die Staatsanwältin. Auch früher habe er den Kindern Alkohol eingeflösst. Zimmermann und der 15-Jährige hätten je rund neun Halbliter Dosenbier konsumiert.

Als er das erste Mal mit den Vorwürfen konfrontiert worden sei, habe der Beschuldigte die Vorfälle nicht bestritten. Einige Tage später habe er dann behauptet, dass der Jugendliche nie in seiner Wohnung gewesen sei. Ausserdem habe er immer versucht, die Aussagen des Opfers zu untergraben und von sich selbst abzulenken.

«Der Beschuldigte wusste genau was er tat,» so die Staatsanwältin. Zimmermann sei einschlägig vorbestraft. Er habe die Notlage seines Opfer ausgenutzt und aus rein egoistischen Motiven - zu seinem eigenen sexuellen Vergnügen - gehandelt.

Die Staatsanwältin forderte für den Beschuldigten eine Freiheitsstrafe von 30 Monaten und eine ambulante Massnahme. Ein stationäre Therapie werde vom Beschuldigten verweigert.

Der Beschuldigte sei zu einer Genugtuung von 12'000 Franken zu verurteilen, verlangte die Vertreterin des Privatklägers. Das Verhalten des Beschuldigten stelle einen erheblichen Eingriff in die Integrität des Opfers dar. Die Vorfälle hätten psychische Narben beim Jugendlichen hinterlassen.

Keine eindeutigen Beweise

Der Verteidiger plädierte auf Freispruch. Der Beschuldigte sei aus der Sicherheitshaft zu entlassen. Er forderte eine Genugtuung von 61'600 Franken für seinen Mandanten. Der Beschuldigte sei unverschuldet von der Vergangenheit eingeholt worden. Die Zivilforderungen seien abzuweisen oder auf den Zivilweg zu verweisen.

Die Beweislage sei nicht eindeutig, sie reiche nicht für einen Schuldspruch aus. Es gelte die Unschuldsvermutung. «Es liegt ein klassischer Fall vor, bei dem Aussage gegen Aussage steht.»

Der Beschuldigte habe sich nichts zu Schulden kommen lassen. Er habe den Privatkläger bei sich aufgenommen und bewirtet. Es könnten keine Rückschlüsse gemacht werden, dass es in der Wohnung überhaupt zu sexuellen Handlungen gekommen sei.

Der Verteidiger stellte die Aussagen des Privatklägers in Frage. Der Beschuldigte bestreite entschieden, dass er dem Jugendlichen Alkohol angeboten habe. Sein Mandant vertrage keinen Alkohol. Der Mann sei seit Jahren gesundheitlich angeschlagen. Aufgrund seines hohen Alters sei er körperlich massiv eingeschränkt. Seit über 16 Jahren sei er nicht mehr straffällig geworden.

veröffentlicht: 23. September 2019 18:29
aktualisiert: 24. September 2019 09:47
Quelle: sda

Anzeige
Anzeige