Thurgau

Mehrjährige Freiheitsstrafe für mehrfachen Brandstifter bestätigt

· Online seit 12.01.2022, 12:49 Uhr
Das Bundesgericht hat die Beschwerde eines Brandstifters aus dem Kanton Thurgau abgewiesen. Der Mann beging von März 2016 bis Januar 2019 rund zwei Dutzend Brände und Sachbeschädigungen.
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Die Beschwerde richtete sich lediglich gegen die letzte Brandstiftung am 1. Januar 2019, bei der ein grosser Sachschaden entstand. Dabei hat der heute 53-jährige Schweizer Abfall und Holzgranulatballen angezündet. Das Feuer weitete sich auf den Stall dahinter aus. Ein Übergreifen auf das Wohnhaus konnte die Feuerwehr verhindern.

Der Mann rügte vor Bundesgericht, das Obergericht Thurgau habe willkürlich angenommen, dass er den Brand zu Jahresbeginn 2019 gelegt habe. Tatsächlich basiert die Schlussfolgerung auf Indizien, wie aus dem am Mittwoch veröffentlichten Urteil des Bundesgerichts hervorgeht.

Wie die Vorinstanz gelangen jedoch auch die Lausanner Richter zum Schluss, dass der Beschwerdeführer aufgrund der rekonstruierten Abläufe die Möglichkeit hatte, den Brand zu legen.

Ablauf auf Video

Der Mann wurde von einer Überwachungskamera gefilmt, als er mit seinem Auto die Tiefgarage verliess. Neun Minuten später fuhr er bei einer Tankstelle vor, wie ein weiteres Video belegt. Für die Rückfahrt benötigte der Beschwerdeführer nur fünf Minuten.

Der Brandort lag nur 200 Meter von seinem Wohnort entfernt. Für das Anzünden der Abfälle, musste der Verurteilte nicht einmal zwingend aus dem Auto aussteigen, weil das Material nah am Strassenrand lag.

Im Prozess vor dem Obergericht bestritt der Mann die ihm vorgeworfenen Taten. Anfänglich ermittelte die Staatsanwaltschaft gegen Unbekannt. Im Laufe der Zeit verdichteten sich jedoch die Indizien in Bezug auf den Beschwerdeführer.

Haftstrafe

Das Thurgauer Obergericht verurteilte den Mann im Februar 2021 zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren und einer Busse von 250 Franken. Es handelt sich dabei um eine Gesamtstrafe. Darin inbegriffen ist der Vollzug einer im August 2017, bedingt ausgesprochenen Freiheitsstrafe von zwölf Monaten. (Urteil 6B_505/2021)

veröffentlicht: 12. Januar 2022 12:49
aktualisiert: 12. Januar 2022 12:49
Quelle: sda

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