Frühförderung

Obligatorische Frühförderung für Kinder mit Sprachdefiziten

· Online seit 11.06.2021, 13:18 Uhr
Kinder mit sprachlichen Defiziten sollen im Kanton Thurgau zum Besuch von vorschulischen Förderangeboten verpflichtet werden können. Dazu legt die Regierung dem Grossen Rat eine Anpassung des Volksschulgesetzes vor.
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Die frühe Förderung gewinne zunehmend an Bedeutung, schreibt die Regierung in einer Mitteilung vom Freitag. Aus Kindergärten, Kindertagesstätten (Kitas) und Spielgruppen werde vermehrt von Kindern mit einer ungenügenden Sprachkompetenz oder Verhaltensauffälligkeiten berichtet.

Sprachliche Lücken seien eine Belastung für die betroffenen Kinder, aber auch für das System der Volksschule. Deshalb setzt die Regierung auf die vorschulische Sprachförderung und schlägt in der Botschaft ein selektives Obligatorium vor. Damit sollen gezielt Kinder, bei denen dies nötig ist, zur Förderung verpflichtet werden.

Auf diese Weise könne, anders als mit den bestehenden freiwilligen Angeboten, «die Erreichbarkeit aller Kinder gewährleistet werden», heisst es. Mögliche Orte der vorschulischen Sprachförderung sind Kitas, (Sprach-)Spielgruppen oder Tagesfamilien. Die Regierung will bereits bestehende Angebote in den Gemeinden nutzen.

Für den Aufbau des neuen Modells rechnet die Regierung mit zusätzlichen 100 Stellenprozenten in der Verwaltung, die notwendig sind. Danach sollen 50 Stellenprozente für die Umsetzung genügen. Die Kosten für die Umsetzung in den Schulgemeinden dürften grob geschätzt bei drei Millionen Franken pro Jahr liegen.

veröffentlicht: 11. Juni 2021 13:18
aktualisiert: 11. Juni 2021 13:18
Quelle: sda

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