Thurgau

«Rechtswidrig»: Polizei verzichtet vorerst auf Kontrollen in Bordellen

· Online seit 08.07.2020, 07:06 Uhr
Die Kantonspolizei Thurgau verzichtet vorerst auf Kontrollen in Bordellen. Grund ist eine Beschwerde, die das polizeiliche Betreten von Räumen in Frage stellt. Da die Gesetzgebung wackelig ist, hofft die Polizei auf eine baldige Gesetzesrevision.
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Die Polizei habe in den letzten Jahren rechtswidrige Kontrollen in Bordellen durchgeführt – Das wird der Kantonspolizei Thurgau in einer Beschwerde vorgeworfen. Seit Jahren werden im Milieu Kontrollen durchgeführt, um Verdachtsmomente bezüglich Menschenhandel feststellen zu können. Dabei betrat die Polizei die Räumlichkeiten jeweils ohne Hausdurchsuchungsbefehl. In der Beschwerde wird deutlich gemacht, dass es diese für solche Kontrollen brauche, wie die Thurgauer Zeitung schreibt. Nur im Rahmen einer Gefahrabwehr dürfe die Polizei ohne Erlaubnis Grundstücke und deren Räumlichkeiten betreten.

Aufgrund jener Beschwerde verzichtet die Polizei derzeit auf Kontrollen im Milieu. Die Gesetzgebung dazu ist schlicht zu unpräzise. Die Kantonspolizei wartet nun auf den Entscheid über die Beschwerde ab. Dann werde man weitersehen, so Mediensprecher Andy Theler zur Zeitung. Danach werde die Situation neu beurteilt. Die Polizei hofft auf eine baldige Anpassung der Gesetzgebung.

(red.)

veröffentlicht: 8. Juli 2020 07:06
aktualisiert: 8. Juli 2020 07:06
Quelle: FM1Today

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