Geldmacherei

Refa oder Rega? Thurgauer Unternehmen imitiert Rega – zwei Anzeigen eingereicht

· Online seit 29.03.2023, 16:07 Uhr
Unter dem Namen «Rettungsfahrtwacht» verschickt ein Unternehmen Rechnungen für die Mitgliedschaft bei einem angeblichen Rettungsdienst. Dabei verwendet es ein abgeändertes Logo der Rega und suggeriert eine Zusammenarbeit mit dem Kanton Thurgau. Sowohl die Rega als auch der Kanton Thurgau haben Anzeige eingereicht, schreibt der Beobachter.
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Die «Rettungsfahrtwacht», kurz «ReFa», ist ein seit Anfang März im Thurgau eingetragenes Einzelunternehmen. Als Geschäftszweck gab die Firma auf ihrer Website – welche mittlerweile abgeschaltet ist – an, «Hilfe für Menschen in Not auf Strassen und Wegen» anzubieten. Dies angeblich gemeinsam mit dem Kanton Thurgau.

Als Logo nutzt die Rettungsfahrtwacht ein abgeändertes und mit dem Kantonswappen ergänztes Logo der Rega. Die Rettungsfahrtwacht verschickte in der Folge – in holprigem Deutsch – Rechnungen an Firmen für eine «Kantons- und Landesübergreifendes Rettungsfahrtwacht», gefolgt von einer ganzen Liste von kostenpflichtigen Dienstleistungen für einen Gesamtbetrag von 552.65 Franken. Dazu warb die Rettungsfahrtwacht auf der Website mit dem Aufbau eines Rettungsdienstes und bat um Spenden.

Recherchen des Beobachters zeigen nun: Hinter dem Angebot steckt reine Geldmacherei. An der angegebenen Adresse in Frauenfeld weiss niemand etwas von einer entsprechenden Firma. Die auf der Website angegebene Telefonnummer ist ungültig.

Kanton Thurgau nicht erfreut

Die Kantonsverwaltung in Frauenfeld ist über die suggerierte Partnerschaft wenig erfreut: «Der Kanton Thurgau arbeitet in keiner Art und Weise mit der Rettungsfahrtwacht zusammen. Unser Logo sowie die Behauptung einer Zusammenarbeit sind missbräuchlich und widerrechtlich», sagt Nathanael Huwiler, Generalsekretär des Departements für Finanzen und Soziales, gegenüber dem Beobachter.

Die Rega und der Kanton Thurgau hätten nun Anzeige gegen das Unternehmen eingereicht – unter anderem wegen Markenrechtsverletzung, Wappenrechtsverletzung und Verstoss gegen das Gesundheitsgesetz.

Von Gesetzeslücken profitiert

Um unauffindbar zu bleiben, profitiert der Firmeninhaber von mehreren rechtlichen Lücken. Bei der Anmeldung im Handelsregister wird nämlich nicht kontrolliert, ob die angegebene Adresse stimmt. Ebensowenig, wenn man bei der Domain-Registrierungsstelle Switch eine Website mit der Endung «.ch» anmeldet. Selbst für die Eröffnung eines Bankkontos brauche es keine amtlich bestätigte Adresse – es reiche ein Briefkasten.

So legte er bei der Eintragung im Handelsregister eine beglaubigte Unterschrift vor, die ihn als Einwohner der Gemeinde Sonvilier im Kanton Bern auswies. Doch gegenüber dem Beobachter erklärt die Gemeindeverwaltung, dass sich der Mann bereits im Juni 2022 aus der Gemeinde abgemeldet habe.

Auch die mittlerweile abgeschaltete Website hilft den Recherchen des Beobachters nicht weiter, denn der Firmeninhaber habe seine «digitale Spur über einen amerikanischen Anonymisierungsdienst verwischen lassen».

In allen drei Fällen sind die involvierten Stellen gesetzlich nicht verpflichtet, die Richtigkeit der Angaben zu überprüfen.

Der Firmeninhaber, für welchen die Unschuldsvermutung gilt, war für den Beobachter nicht zu erreichen. «Für Rechnungen der Rettungsfahrtwacht gibt es deshalb nur zwei Möglichkeiten: ab in den Papierkorb damit – oder der Polizei melden», schreibt der Beobachter.

(Beobachter.ch/red.)

veröffentlicht: 29. März 2023 16:07
aktualisiert: 29. März 2023 16:07
Quelle: FM1Today

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