Raumplanung

Rund die Hälfte der Thurgauer Weiler sollen umgezont werden

· Online seit 21.01.2022, 11:33 Uhr
Von den rund 300 Weilern im Kanton Thurgau müssen etwa die Hälfte umgezont werden. Die Regierung hat dazu eine Richtplanänderung erlassen. Das Bauen in den Kleinsiedlungen wird eingeschränkt. In Härtefällen sieht der Kanton finanzielle Entschädigungen vor.
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Mit der Änderung des Richtplans erfüllt der Thurgau einen Auftrag des Bundes, wie die Staatskanzlei am Freitag mitteilte. Von den historisch gewachsenen Weilern im ganzen Kantonsgebiet liegen heute viele in Bauzonen - sogenannten Weiler- oder Dorfzonen. Dies widerspricht nach Ansicht des Bundes dem Bundesrecht.

Eine Überprüfung durch den Kanton hat ergeben, dass etwas mehr als die Hälfte der 300 Weiler in eine Nichtbauzone umgezont werden müssen. In Frage kommen Landwirtschafts-, Landschaftsschutz- oder Erhaltungszonen. Die Gemeinden erhalten den Auftrag, die Kleinsiedlungen innert fünf Jahren umzuzonen.

Wertverluste

Zur Botschaft, welche die Regierung dem Grossen Rat zur Genehmigung unterbreitet, gehört auch eine Anpassung der Verordnung zum Planungs- und Baugesetz. Zudem sieht die Regierung ein neues Gesetz vor, das die Möglichkeit schafft, Liegenschaftsbesitzer in Härtefällen für Wertverluste zu entschädigen.

Um bestehende Kleinsiedlungen ausserhalb der Bauzone zu erhalten, können gemäss der Richtplanänderung eng begrenzte Erhaltungszonen ausgeschieden werden. In diesen sind Anbauten, Kleinbauten und der Umbau von ehemaligen Scheunen zulässig. Neubauten sind nur möglich, sofern sie landwirtschaftlich begründet sind.

Damit ein Weiler in die Erhaltungszone eingeteilt werden darf, braucht es eine geschlossene Häusergruppe mit mindestens fünf Wohnhäusern, eine ausreichende Erschliessung und einen kulturgeschichtlich begründeten Siedlungsansatz. Ein Anhang zum Richtplan listet diese Weiler auf.

Widerstand von Gemeinden

Die geforderte Umzonung von Weilern stiess bei vielen Thurgauer Gemeinden auf Unverständnis und Widerstand. Kritik gab es Mitte 2020 auch im Grossen Rat, nachdem die SVP eine dringliche Interpellation «Vorpreschen des Kantons bei Weilern - wo bleiben Rechtssicherheit, Vertrauensschutz und Eigentümergarantie?» eingereicht hatte.

An vielen Orten würden Bauzonen verschwinden - mit gravierenden Folgen für die Grundeigentümer, befürchtete die SVP-Fraktion. Es drohten massive Wertverluste, Schadenersatzklagen seien absehbar. Der Kanton dürfe bei den Umzonungen nicht vorpreschen, wurde im Rat kritisiert.

Der Bund habe den Thurgau schon im Jahr 2010 und erneut 2018 beauftragt, seine rund 300 Weiler zu überprüfen, heisst es in der Mitteilung vom Freitag. Der Regierungsrat habe am Projekt «Überprüfung der Kleinsiedlung im Kanton Thurgau» auch mehrere Gemeindevertreter beteiligt.

veröffentlicht: 21. Januar 2022 11:33
aktualisiert: 21. Januar 2022 11:33
Quelle: sda

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