Schlecht Integrierte sollen zahlen

· Online seit 24.10.2018, 14:53 Uhr
Thurgauer Fremdsprachige, die sich zu wenig um die Integration ihrer Kinder bemühen, sollen für Deutschkurse und Übersetzungen selber aufkommen. Eine Standesinitiative aus dem Grossen Rat sieht eine Änderung in der Bundesverfassung vor.
Laurien Gschwend
Anzeige

66 zu 55 Mitglieder des Thurgauer Grossen Rates sprachen sich am Mittwoch für die Standesinitiative aus. Das Ziel: Die bislang in der Bundesverfassung verankerte Unentgeltlichkeit des Volksschulunterrichts soll relativiert werden. Wer sich zu wenig für die Integration seiner Kinder einsetzt, soll dafür belangt werden und Kosten für Deutschkurse und Übersetzungen selber tragen.

Das Bundesgericht hatte die Änderung Ende 2017 untersagt, nachdem der Thurgau diese eigenmächtig auf kantonaler Ebene einführen wollte. Laut Artikel 19 der Bundesverfassung hat jede Person Anspruch auf kostenlosen Grundschulunterricht. Eben diesen Artikel soll laut der Standesinitiative angepasst werden.

Die Thurgauer Regierung ist ebenfalls gegen die Vorlage, weil sie «mit dem zentralen Grundrecht des Kindes auf unentgeltlichen Grundschulunterricht kollidiert».

veröffentlicht: 24. Oktober 2018 14:53
aktualisiert: 24. Oktober 2018 14:53
Quelle: SDA/red.

Anzeige
Anzeige