Sexueller Missbrauch an Kind – Verurteilter geht vor Bundesgericht
Der Entscheid des Obergerichts vom 12. Juni ist nicht rechtskräftig. Der Schweizer hat seine Verurteilung wegen wiederholter sexueller Handlungen mit einem Kind, Vergewaltigung und sexueller Nötigung ans Bundesgericht weiter gezogen, teilte das Thurgauer Obergericht am Mittwoch mit.
Handlungen zum Teil verjährt
Die Gerichtsverhandlungen hatten aus Gründen des Opferschutzes unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattgefunden. Das traumatisierte Opfer habe erst viele Jahre nach dem letzten Übergriff Anzeige erstattet, heisst es.
Die sexuellen Handlungen begannen, als das Mädchen rund siebenjährig und der Täter gut zwölf Jahre alt waren. Alle Handlungen, die der Beschuldigte bis zu seiner Volljährigkeit beging und später auch zugab, seien zum Zeitpunkt der Anzeige bereits verjährt gewesen, schreibt das Gericht.
Beschuldigter bestreitet Vorwürfe
Laut dem Opfer und der Anklage soll sich der Mann aber auch nach seinem 18. Geburtstag noch über ein Dutzend Mal an dem damals 13-jährigen Mädchen vergangen haben. Diese Vorwürfe bestritt er. Das Bezirksgericht und später das Obergericht hielten jedoch die Aussagen des Opfers für glaubhaft.
Letztes Wort hat Bundesgericht
Das Obergericht ging bei seinem Urteil von einem schweren Verschulden des Täters aus. Es berücksichtigte aber auch strafmildernd, dass die Taten, die der Mann nach seiner Volljährigkeit beging, schon bald verjährt wären, nach einer Frist von 15 Jahren.
Gemäss dem Urteil muss der Beschuldigte dem Opfer 20'000 Franken Genugtuung und nochmals knapp 20'000 Franken Schadenersatz zahlen. Das letzte Wort in diesem Fall wird das Bundesgericht haben.