Täter von Kümmertshausen darf nicht raus

05.09.2016, 15:01 Uhr
· Online seit 05.09.2016, 13:33 Uhr
Im Fall des Tötungsdelikts von Kümmertshausen darf einer der mutmasslichen Täter das Gefängnis nicht verlassen. Das Bundesgericht hat seinen Antrag abgelehnt. Die Staatsanwaltschaft hatte für den Iraker eine Freiheitsstrafe von 20 Jahren und Verwahrung beantragt.
Raphael Rohner
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Ein 53-jähriger IV-Rentner wurde vor rund sechs Jahren brutal umgebracht. Hinter der Tat steckte eine kriminelle Organisation von Drogenhändlern und Schleppern aus kurdisch-türkischen Kreisen. Der mutmassliche Kopf der Bande wurde dreieinhalb Monate nach der Tat verhaftet. Er sass drei Mal in Untersuchungshaft und trat im Dezember 2014 den vorzeitigen Strafvollzug an. Ein Jahr später erhob die Thurgauer Staatsanwaltschaft Anklage. Sie fordert eine Freiheitsstrafe von 20 Jahren mit Verwahrung.

Verfahren dauert Häftling zu lange

Im Mai dieses Jahres verlangte der Iraker die sofortige Freilassung mit der Begründung, das Verfahren dauere viel zu lang. Er sei nur teilweise an den Straftaten beteiligt gewesen, die man ihm vorwerfe. Das Zwangsmassnahmengericht, das Thurgauer Obergericht und jetzt auch das Bundesgericht wiesen den Antrag auf Freilassung ab.

Komplexes Strafverfahren kommt vor Gericht

Vor Gericht stehen wird die Bande voraussichtlich im kommenden Jahr, sagte Thomas Pleuler, zuständiger Richter des Bezirksgerichts Kreuzlingen. Es handle sich um eines der komplexesten Strafverfahren im Thurgau.  Durch das Tötungsdelikt in Kümmertshausen wurden eine ganze Reihe weiterer schwerer Straftaten aufgedeckt, die laut Pleuler aber nicht im Kanton Thurgau begangen wurden. Gegen mindestens zwölf Beschuldigte laufen im Thurgau Strafverfahren, wie Pleuler sagte.

Prozesse auch im Ausland

Zwei Tatbeteiligten wird in der Türkei der Prozess gemacht. Laut dem Bundesgericht bestritten die Mitglieder der kriminellen Gruppierung ihren Lebensunterhalt mit dem organisierten Betäubungsmittelhandel, Menschenschmuggel und Erpressungen.

veröffentlicht: 5. September 2016 13:33
aktualisiert: 5. September 2016 15:01
Quelle: SDA/red

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