Teurer die Glocken nie verstummen

12.07.2018, 11:36 Uhr
· Online seit 12.07.2018, 11:28 Uhr
Im Thurgau manipulierte ein 45-jähriger mutmasslich eine Kirchenglocke, weil ihm das Geläut am Morgen früh auf die Nerven ging. Jetzt wurde er zu einer saftigen Busse verurteilt. Der Mann beteuert seine Unschuld.
Sandro Zulian
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Die Richter am Kreuzlinger Berzirksgericht haben gesprochen: Es verurteilte den 45-jährigen Familienvater zu einer Busse von 2640 Franken. Weiter muss er 3400 Franken Untersuchungs- und Gerichtskosten berappen. Eine Geldstrafe von 13'200 Franken muss er bezahlen, falls er wieder straffällig wird. Der Verteidiger des Deutschen zieht den Fall allerdings weiter, das Obergericht des Kantons Thurgau muss sich bald mit dem Fall beschäftigen.

Von Kirchenglocken genervt - Strom gekappt

Die Kirchgemeinde Lipperswil/Wäldi reichte im Sommer 2016 Strafanzeige ein. Nach langer Suche hatte die Gemeinde herausgefunden, warum die Kirchenglocke in Wäldi morgens um 6 Uhr stumm blieb. Jemand hatte einen Zeitschalter im Mechanismus versteckt, der jeweils morgens um 6 Uhr die Stromzufuhr zur Glocke kappte.

CSI-Methoden überführen den Täter

Die DNA des Täters konnte am Tatort gefunden werden, er wurde überführt. Hinzu kam, dass der Deutsche sich in der Vergangenheit immer wieder über den Lärm der Glocke beklagt hatte. Vor Gericht stritt er allerdings alles ab. Die Richter rieten den Parteien während der Verhandlung, einen Vergleich zu schliessen und warteten deswegen mit dem Urteil. Doch die beiden Streitparteien konnten sich nicht einigen.

Argumente des Beschuldigten zogen nicht

In der Begründung des Gerichts steht, dass es keine ernsthaften Zweifel an der Schuld des 45-Jährigen gebe, schreibt das Tagblatt. Die Argumente des Deutschen zogen vor Gericht nicht. Er hatte immer wieder betont, dass er selbst nicht in der Lage sei, eine solche Zeitschaltuhr zu bauen, obwohl er dafür die nötigen Mittel in der Garage hatte. Die Garage sei stets offen gestanden, jeder hätte die Uhr daraus stehlen können.  Für das Gericht ist klar: Der Mann hat Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch begangen. Beim Strafmass folgte das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft.

Weshalb das Gericht eine Genugtuung für die Kirche ablehnte, erfährst du beim Tagblatt.

(saz)

 

 

veröffentlicht: 12. Juli 2018 11:28
aktualisiert: 12. Juli 2018 11:36

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