Gegen Missbrauch

Thurgau ebnet den Weg für Sozialdetektive

· Online seit 23.06.2021, 15:13 Uhr
Der Kanton Thurgau schafft die gesetzliche Grundlage für den Einsatz von Sozialdetektiven. Diese können Personen überwachen, die unter Verdacht stehen, missbräuchlich Sozialhilfe zu beziehen. Der Grosse Rat stimmte am Mittwoch einer Änderung des Sozialhilfegesetzes zu.
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Die Vorlage stiess in der ersten Lesung bei den bürgerlichen Fraktionen auf breite Zustimmung. Eine Mehrheit der SP und die gesamte Fraktion der Grünen waren gegen Eintreten. Der Rat trat mit 86 zu 28 Stimmen auf die Gesetzesanpassung ein.

Observationen sollen zurückhaltend, verhältnismässig und nur als letztes Mittel eingesetzt werden, schrieb die Regierung in ihrer Botschaft. Auf diese Weise werde die Solidarität bei der Sozialhilfe gestärkt, indem Missbräuche wirksam bekämpft würden.

Bevor eine Sozialhilfe beziehende Person überwacht werden darf, muss die Fürsorgebehörde den Auftrag dazu schriftlich festlegen. Voraussetzung sind konkrete Anhaltspunkte für (versuchten) Sozialhilfemissbrauch. Die observierte Person erhält Einblick ins Protokoll der Überwachung und kann dazu Stellung nehmen.

Volksabstimmung und Motion

Den Anstoss zur Änderung des Sozialhilfegesetzes gab eine Motion im Grossen Rat. Diese wurde eingereicht, nachdem das Schweizer Volk im November 2018 Ja zum Einsatz von Sozialhilfedetektiven gesagt hatte.

Neben der gesetzlichen Grundlage für Sozialdetektive nahm der Rat eine neue Regelung zur Verbuchung der Globalpauschalen für Asylsuchende ins Gesetz auf. Die Pauschalen, die der Kanton vom Bund erhält und an die Gemeinden weitergibt, gelten neu als Staatsbeiträge.

Sie werden bei Asylsuchenden, die auf Sozialhilfe angewiesen sind, nicht mehr dem jeweiligen Klientenkonto gutgeschrieben. Dies führe zu einer finanziellen Entlastung der Gemeinden, schrieb die Regierung in ihrer Botschaft zur Vorlage.

veröffentlicht: 23. Juni 2021 15:13
aktualisiert: 23. Juni 2021 15:13
Quelle: sda

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