Coronavirus

Thurgau führt Corona-Hilfsprogramm für Kultursektor weiter

· Online seit 10.02.2021, 11:53 Uhr
Kulturschaffende und Kulturbetriebe im Thurgau sind für ihre durch die Pandemie bedingten Ausfälle bisher mit rund 2,5 Millionen Franken entschädigt worden. Die finanzielle Unterstützung wird 2021 fortgesetzt, mit einem vereinfachten Verfahren.
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Bis Ende Dezember gingen beim kantonalen Amt für Kultur 153 Gesuche ein. Davon wurden 61 Gesuche von Kulturschaffenden und 52 Gesuche von Betrieben bewilligt, wie die Staatskanzlei am Mittwoch mitteilte. Die zugesprochenen Gelder stammen je zur Hälfte vom Bund und aus dem Thurgauer Lotteriefonds.

Entschädigt wurden Ausfälle in allen Kultursparten. Diese entstanden durch Absagen von Veranstaltungen, der Schliessung von Institutionen oder durch den Ausfall von Gagen. Das Ziel sei es, die wirtschaftlichen Einbussen des Kultursektors abzufedern und eine vielfältige Kulturlandschaft zu erhalten.

Neu können die Betroffenen neben Ausfallentschädigungen auch Beiträge für Transformations-Projekte beantragen. Damit sollen sich Kulturunternehmen und Vereine an die veränderten Verhältnisse anpassen, sich neu ausrichten oder versuchen, ein neues Publikum zu gewinnen.

Kulturschaffende können weiterhin Ausfallentschädigungen beantragen, voraussichtlich rückwirkend ab dem 1. November 2020. Darüber müsse aber noch das Bundesparlament in Bern entscheiden, heisst es. Für Ausfälle seit Februar gilt zudem ein neues Verfahren, das schnell und unbürokratisch sein soll.

veröffentlicht: 10. Februar 2021 11:53
aktualisiert: 10. Februar 2021 11:53
Quelle: sda

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