Grosser Rat

Thurgau vereinfacht Regeln für Gastgewerbe und Wirteprüfung

22.03.2023, 12:35 Uhr
· Online seit 22.03.2023, 12:35 Uhr
Im Kanton Thurgau sollen das Gastgewerbe und der Handel mit alkoholischen Getränken einfacher geregelt werden. Der Grosse Rat stimmte am Mittwoch einer Gesetzesanpassung in erster Lesung zu. Vereinfacht wird damit auch die Wirteprüfung.
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Die Wirteprüfung könnte neu etwa in Form eines Multiple-Choice-Tests durchgeführt werden. Gastgewerbe-Bewilligungen sollen in Zukunft nicht nur an Personen, sondern auch an Betriebe erteilt werden können. Ausserdem wird im revidierten Gesetz nicht mehr zwischen Patenten und Bewilligungen unterschieden. 

Zu reden gaben verschiedene Abänderungsanträge. Mit 96 zu 25 Stimmen sprach sich der Rat gegen ein Verbot aus, Alkohol an offensichtlich betrunkene Personen auszuschenken. Er stellte sich damit gegen die Absicht der Regierung und folgte der vorberatenden Kommission.

Knapp festgehalten wurde am Verbot für Jugendliche, sich nach 22 Uhr ohne Begleitung der Eltern in Gastwirtschafts-Lokalen aufzuhalten. Einen Streichungsantrag der FDP lehnte der Rat mit 59 zu 58 Stimmen ab. Er lockerte aber gleich darauf das Verbot wieder, indem er die Verbots-Alterslimite von 16 auf 12 Jahre senkte.

 

veröffentlicht: 22. März 2023 12:35
aktualisiert: 22. März 2023 12:35
Quelle: sda

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