Bezirksgericht Münchwilen

Thurgauer (25) lädt Kinderpornos herunter und löscht sie wieder – nun erhält er die Strafe

· Online seit 12.05.2023, 14:38 Uhr
Ein 25-Jähriger aus dem Hinterthurgau hatte die Filme auf sein Handy heruntergeladen, kurz angeschaut und dann wieder gelöscht. Damit hatte er sich strafbar gemacht und musste sich nun vor dem Bezirksgericht Münchwilen verantworten. Er wird zur Busse und bedingter Geldstrafe verurteilt.
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Der junge Mann stand diese Woche vor dem Bezirksgericht Münchwilen. Angeklagt war er, weil er vor einem Jahr zwei Filme auf sein Handy geladen hatte. Wobei ein Film 25 Sekunden gedauert und einen kryptischen Dateinamen gehabt hätte, die zweite Datei hingegen sei neun Minuten lang gewesen und hätte einen expliziteren Namen gehabt: «9yo boy with a man», also «neunjähriger Knabe mit einem Mann». So berichtet es das «St.Galler Tagblatt».

Kein Interesse an den Videos

Der Beschuldigte habe schnell bemerkt, dass ihn die Dateien nicht interessieren würden und hätte diese daher gleich wieder gelöscht. Die Gerichtspräsidentin sagte in ihrer Urteilsbegründung: «Laut bundesgerichtlicher Praxis gilt bereits herunterladen, kurz anschauen und wieder löschen als Besitz. Und der Besitz von kinderpornografischem Material ist strafbar.»

Kein Tätigkeitsverbot mit Kindern und Jugendlichen

Der 25-Jährige zeigte sich während des gesamten Verfahrens und der Gerichtsverhandlung geständig. Zudem wurde bei ihm im Laufe der Strafuntersuchung kein einschlägiges Material gefunden. Deshalb spricht die Staatsanwaltschaft in der Anklageschrift von einem «leichten Fall». Wie das St.Galler Tagblatt schreibt, verzichte die Staatsanwaltschaft daher auf einen Antrag zu lebenslänglichem Tätigkeitsverbot mit Kindern und Jugendlichen.

Entsprechend mild fällt die Strafe für den Mann aus dem Thurgau aus: Er erhält eine bedingte Geldstrafe von 2400 Franken mit einer Probezeit von zwei Jahren, eine Busse von 500 Franken und Gerichts- und Untersuchungskosten von 1791 Franken.

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(red.)

veröffentlicht: 12. Mai 2023 14:38
aktualisiert: 12. Mai 2023 14:38
Quelle: St.Galler Tagblatt/Olaf Kühne

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