Thurgauer Schulen: Keine Maske und nur freiwilliges Testen
Nachdem die beiden Ostschweizer Kantone Graubünden und St.Gallen bereits am Montag ihre Schutzkonzepte für das kommende Schuljahr bekannt gaben (FM1Today berichtete), ist jetzt auch klar, wie es im Kanton Thurgau abläuft.
Keine Maskenpflicht
Die Schülerinnen und Schüler sowie Lehrpersonen und das Schulpersonal dürfen freiwillig eine Maske tragen, es gilt keine generelle Tragepflicht. Einzig an die Verhaltens- und Hygieneregeln haben sich alle zu halten: Zum Beispiel ist das Händeschütteln untersagt. Ausserdem muss zwischen den Personen ein Abstand von 1,5 Metern eingehalten werden. Zur Reduktion der Ansteckungsgefahr können Schutzwände oder Stundenplananpassungen vorgenommen werden.
Testen ist grundsätzlich freiwillig
Das Testen ist freiwillig, Kinder und Jugendliche brauchen die Einwilligung der Eltern. Bei einem Corona-Ausbruch in Schulen können der kantonsärztliche Dienst und das Contact-Tracing Testungen anordnen. Denjenigen Personen, die nicht an einem angeordneten Ausbruchstest teilnehmen, können von Schulleitungen für den Unterricht besondere Massnahmen, wie Separierung oder Maskenpflicht, auferlegt werden. Bei einer behördlich angeordneten Ausbruchstestung übernimmt der Kanton die anfallenden Rückführ- und Personalkosten des beauftragten Dienstleisters.
(red.)