Stadtschreiber zieht Fall weiter

Thurgauer Wahlfälschung beschäftigt auch 2022 Justiz und Politik

· Online seit 27.12.2021, 13:15 Uhr
Die Wahlfälschung bei den Thurgauer Grossratswahlen vom März 2020 wird die Justiz und die Politik auch 2022 beschäftigen. Der verurteilte ehemalige Stadtschreiber von Frauenfeld zieht den Fall ans Obergericht weiter. Und im Grossen Rat sind ein Bericht und eine Motion hängig.
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Im vergangenen Juli hatte das Bezirksgericht Frauenfeld den früheren Frauenfelder Stadtschreiber Ralph Limoncelli wegen qualifizierter Wahlfälschung zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 12 Monaten und einer Busse von 3000 Franken verurteilt. Limoncelli kündigte umgehend Berufung gegen das Urteil an.

Inzwischen liegt die 56 Seiten umfassende schriftliche Urteilsbegründung vor. Limoncelli bekräftigte gegenüber der «Thurgauer Zeitung», seine Berufungsabsicht. Das Bezirksgericht habe im Indizienprozess den Sachverhalt einseitig zu seinen Lasten gewürdigt und damit den Grundsatz «Im Zweifel für den Angeklagten» verletzt.

Gemäss dem Urteil hatte der heute 50-jährige ehemalige Stadtschreiber am 15. März 2020 bei der Auszählung der Grossrats-Stimmen ein Versehen vertuscht. Dadurch erhielt die SVP in Frauenfeld fälschlicherweise einen zusätzlichen Sitz zugesprochen - auf Kosten der GLP.

Rund 100 falsche Wahlzettel

Limoncelli soll knapp 100 unveränderte Wahlzettel der GLP vernichtet und an ihrer Stelle unveränderte SVP-Wahlzettel aus Reserve-Wahlcouverts zum massgebenden Wahlmaterial hinzugefügt haben. Damit fälschte er nach Ansicht des Gerichts das Wahlergebnis. Der Grosse Rat korrigierte den Fehler bereits Mitte 2020.

Dass die Wahlfälschung aufflog, ist der Hartnäckigkeit des Frauenfelder GLP-Bezirksparteipräsidenten Andreas Schelling zu verdanken. Er fand es nicht plausibel, dass die GLP nur sehr wenige unveränderte Wahlzettel erhalten haben sollte. Er insistierte auf Nachkontrollen und brachte die Untersuchung ins Rollen.

Im Juli 2021 kam es vor dem Bezirksgericht Frauenfeld zum viel beachteten Prozess gegen Limoncelli. Dieser wies die Anschuldigungen zurück und forderte einen Freispruch. Generalstaatsanwalt Stefan Haffter begründete die Anklage mit einer Kette von Indizien. Eine wichtige Rolle spielten die Wahl-Kontrollblätter, auf denen die Auszählung der Stimmen protokolliert worden war.

Plausibilisierungs-Software

Im Grossen Rat reichten alle Parteien im August 2020 gemeinsam eine Motion ein. Sie forderten Verbesserungen beim Stimm- und Wahlrecht, etwa durch eine Plausibilitätsprüfung der Resultate. Die Motion ist noch hängig. Die Staatskanzlei legte im vergangenen November einen ausführlichen Bericht zur Wahlfälschungs-Affäre vor.

Sie erkannte keinen Bedarf für Gesetzesänderungen. Verbessert werden soll aber die Plausibilisierung der Ergebnisse. «Bei Abstimmungen kommt seit kurzem eine Plausibilisierungs-Software zum Einsatz, welche Resultate automatisiert auf bestimmte Auffälligkeiten hin analysiert», heisst es im Bericht.

Zudem biete die Einführung eines neuen Ergebnisermittlungs-Systems die Chance, die Prozesse für die Abwicklung von Urnengängen beim Kanton und den Gemeinden zu durchleuchten. Das neue System, das von der St. Galler Informatikfirma Abraxas AG stammt, soll laut Auskunft des Kantons in der zweiten Hälfte 2022 in Betrieb gehen.

Vieraugen-Prinzip und Protokolle

Das System werde über diverse neue Sicherheitsfunktionen verfügen, teilte die Leiterin der Kanzleidienste, Ricarda Zurbuchen, auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA mit. So sollen die Arbeitsschritte am Computer künftig in detaillierten Logfiles protokolliert werden.

Zudem gebe es Bemühungen auf allen Ebenen im Ablauf eines Wahl- oder Abstimmungssonntags. Laut Zurbuchen enthalten die Weisungen der Staatskanzlei an die Gemeinden neu auch Vorkehren gegen Manipulationen. Man habe etwa auf die zwingende Beachtung des Vieraugen-Prinzips und die Protokollierung wichtiger Schritte hingewiesen.

veröffentlicht: 27. Dezember 2021 13:15
aktualisiert: 27. Dezember 2021 13:15
Quelle: sda

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