Vogelgrippe bei Konstanzer Krähen: Thurgau ergreift Massnahmen
Im Landkreis Konstanz wurde bei zwei Wildvögeln die Vogelgrippe nachgewiesen – bei einer Krähe und einem Schwan. Die Fälle nahe der Schweizer Grenzen mehren sich.
Vogelgrippe nicht auf Mensch übertragbar
Im Kanton Thurgau gab es bisher keine Fälle von Vogelgrippe. Ausserdem besteht gemäss Thurgauer Regierung keine Gefahr für Menschen, wenn sie Geflügelprodukte oder Eier konsumieren. Auch sind die bisher gefundenen Virustypen für Menschen nicht ansteckend. Die wirtschaftlichen Folgen könnten aber für den Thurgau verheerend sein.
Um Fälle in der Schweiz zu verhindern, treffen Bund und der Kanton Thurgau zusätzliche Massnahmen, schreibt die Thurgauer Regierung. Es werden rund um den Bodensee und entlang des Rheins mehrere Kontroll- und Beobachtungsgebiete eingerichtet. In diesen Kontrollgebieten gilt, dass Geflügel nur gefüttert werden darf, wenn die Futterstellen für Wildvögel nicht zugänglich sind.
350 Geflügelhalter betroffen
Bauern müssen Auslaufflächen mit Netzen abdecken, damit keine Wildvögel zu den Nutztieren gelangen. Vor dem Betreten müssen Tierhalter Überkleider anziehen, die Schuhe wechseln und die Hände regelmässig desinfizieren. In den Beobachtungsgebieten müssen Geflügelhalterinnen und -halter ausserdem Krankheitsbilder kranker oder toter Tiere aufzeichnen. Diese Vorschriften gelten bis Mitte März.
Personen, die tote Wildvögel finden, sollen diese nicht berühren, sondern die Vögel dem Veterinäramt melden. Die Massnahmen betreffen rund 350 Geflügelhalter, die in diesem Bodenseegebiet Hühner halten.
(red.)