Wiederholungstäter wegen sexueller Handlungen mit Kindern verurteilt
Das Bezirksgericht Kreuzlingen folgte beim Urteil den Anträgen der Staatsanwaltschaft und verurteilte den Mann wegen mehrfacher sexueller Handlungen mit Kindern, mehrfacher sexueller Nötigung und Pornografie zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und neun Monaten sowie zu einer unbedingten Geldstrafe von 180 Tagessätzen à 50 Franken.
Die Kinder, die alle zum familiären Umfeld des Täters gehören, waren zum Tatzeitpunkt zwischen sechs und 13 Jahre alt. Den Opfern sprach das Gericht Genugtuungen zwischen 10'000 und 20'000 Franken zu und verfügte, dass der Angeklagte gegenüber den Opfern für alle im Zusammenhang mit den Straftaten stehenden Folgen und Schadenersatzforderungen haftet. Dazu gehören insbesondere die Therapie- und Arztkosten.
Der Mann war bereits vor einigen Jahren wegen sexueller Handlungen mit einem Kind verurteilt worden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
(red.)