Fall Hefenhofen

Zweiter Prozesstag im Überblick: Verschwundene Hunde und beschlagnahmte Pferde

02.03.2023, 19:14 Uhr
· Online seit 02.03.2023, 16:57 Uhr
Am Bezirksgericht Arbon ist am Donnerstag der zweite Prozesstag im «Fall Hefenhofen» verhandelt worden. Wie am Vortag ging es um einen Nebenschauplatz. Im Zentrum der Verhandlung stand ein verschwundener Hund. Die Hauptanklagepunkte werden am Freitag behandelt.

Quelle: TVO

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Nachdem sich das Gericht zum Prozessauftakt am Mittwoch mit mutmasslich illegal gehandelten Ferkeln befasste, ging es am Donnerstag um einen verschwundenen Hund und um acht Pferde, die der behördlichen Beschlagnahmung entzogen werden sollten. Neben Ulrich K. hatten sich dessen Ex-Freundin und eine ehemalige Praktikantin zu verantworten.

Konkret geht es darum, dass die ehemalige Praktikantin von Ulrich K. im Zusammenhang mit der Hofräumung des Hofs Anfang August 2017 vier Hunde mit nach Hause genommen hat. Drei Hunde wurden an neue Halter weitervermittelt. Für den vierten, die Collie-Mischling-Hündin Bapsi, untersagte das Veterinäramt eine Weitergabe, da um diesen Hund ein Streit um die Besitzverhältnisse hängig war.

Vermeintliche Tierärzte holten Hund ab

Ein paar Wochen später übergab die 32-Jährige das Tier jedoch an zwei unbekannte Männer. Seither ist die Hündin verschwunden. Die Beschuldigte sagte vor Gericht aus, sie habe kurz zuvor erfahren, dass die Besitzverhältnisse nun geklärt seien und die Hündin demnächst abgeholt werde. Sie räumte ein, sie habe von den Unbekannten keinen Ausweis verlangt.

Der Verteidiger plädierte auf Freispruch. Seine Mandantin sei getäuscht worden. Die beiden Männer seien professionell aufgetreten und hätten Gummistiefel getragen, wie sie jeweils Tierärzte trügen, wenn sie in die Ställe gingen. Da das Veterinäramt zuvor mitteilte, dass der Hund abgeholt werde, habe seine Mandantin deshalb angenommen, es handle sich um zwei Mitarbeiter des Veterinäramts und gab das Tier in ihre Obhut. Weiter zweifelt ihr Verteidiger auch die Rechtsgültigkeit des Beschlags für Bapsi. Denn dieser würde nur für Tiere gelten, welche von Ulrich K. gehalten oder untergebracht werden. Bapsi sei aber nicht vom Landwirt gehalten worden, daher sei der Beschlag auch nichtig.

Die Staatsanwaltschaft machte geltend, die Beschuldigte habe sich mit der Ex-Freundin des Hauptbeschuldigten abgesprochen, welche Anspruch auf den Hund erhoben habe. Damit habe sie das Tier bewusst der Beschlagnahmung entzogen. Der Staatsanwalt forderte eine bedingte Geldstrafe sowie eine Busse.

Pferde weg gebracht

Für Ulrich K.s Ex-Partnerin verlangte der Ankläger eine unbedingte Geldstrafe. In ihrem Fall ging es ausser um den verschwundenen Hund um acht Pferde. Obwohl sie sich am Tag der Hofräumung auf einer Alp befanden, habe die Anordnung der Beschlagnahmung auch für sie gegolten.

Der Verteidiger argumentierte dagegen, da es sich um eine Alp in Graubünden handle, sei die Thurgauer Beschlagnahmungsverfügung dort nichtig gewesen. Zwei der Tiere, eine Stute und ihr Fohlen, hätten im übrigen seiner Mandantin gehört. Die Frau hatte die beiden Tiere von der Alp zu einem Bauern im Kanton St.Gallen gebracht und sie ein paar Tage später auf einen anderen Hof verkauft.

Mitte September fuhr die Frau zusammen mit zwei Mitarbeitern des Landwirts und zwei von dessen Transportwagen auf dieselbe Alp und wollte weitere sechs Pferde holen. Dort waren allerdings eine Mitarbeiterin des Veterinäramts Graubünden und die Kantonspolizei Graubünden.

Dem Landwirt Ulrich K. wirft der Staatsanwalt vor, er habe seiner Ex die Anweisung gegeben, die insgesamt acht Pferde der Beschlagnahmung zu entziehen. Damit habe sein Mandant gar nichts zu tun, sagte der Verteidiger des Beschuldigten. «Die Tiere gehörten zu diesem Zeitpunkt gar nicht meinem Mandanten, wieso soll er dann einen Abholungsauftrag erteilen?», fragte der Anwalt von K. das Gericht. Er plädierte für einen Freispruch.

Hauptanklagepunkte kommen noch

Am Freitag geht es im Hefenhofen-Prozess um die laut Anklage miserablen Zustände auf dem Hof des Hauptbeschuldigten. FM1Today berichtet live aus dem Gerichtssaal. Sollte ein Tag nicht genügen, wird die Verhandlung kommende Woche fortgesetzt. Die Eröffnung der Urteile ist für den 21. März vorgesehen.

(mma/sda)

veröffentlicht: 2. März 2023 16:57
aktualisiert: 2. März 2023 19:14
Quelle: sda

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