Thurgauer versuchte, Prostituierte zu vergewaltigen

15.11.2016, 16:55 Uhr
· Online seit 15.11.2016, 16:46 Uhr
Das Obergericht Thurgau hat einen 30-jährigen Schweizer verurteilt, der mit Gewalt versucht hatte, eine Prostituierte nach einvernehmlichem Sex zu weiterem Geschlechtsverkehr zu zwingen. Da sich der Mann seit zweieinhalb Jahren um Resozialisierung bemüht, muss er nicht ins Gefängnis.
Claudia Amann
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Der zwei Jahre zurückliegende Nachtclubbesuch eines 30-Jährigen im Thurgau hat mit einer Anklage wegen Vergewaltigung geendet. Das Thurgauer Obergericht hat nun den rechtskräftigen Urteilsspruch verkündet.

Der Angeklagte hatte mit einer osteuropäischen Prostituierten auf deren Zimmer Geschlechtsverkehr. Bereits dabei sei es zu Spannungen wegen unterschiedlicher Auffassungen über die verbleibende und noch zu bezahlende Zeit gekommen, berichtete die Frau. Unter anderem habe der Angeklagte sein Sackmesser aufgeklappt und mit seinem Zeigefinger eine Schnittbewegung an seinem Hals gemacht.

Gewalttätiges Verhalten

Des Weiteren habe sich der Schweizer beim Geschlechtsverkehr teilweise aggressiv verhalten - er habe die Frau festgehalten, sie geschlagen und ihr Bisse zugefügt. Aufgrund dieses Verhaltens empfand die Prostituierte den Geschlechtsverkehr zunächst als belastend, billigte ihn aber dennoch. Jedenfalls sei das Gegenteil ‑ so das Obergericht ‑ «nicht rechtsgenüglich» erstellt. Nach Ablauf der bezahlten Zeit habe die Frau einen weiteren Beischlaf abgelehnt. Es bestünden aber ebenfalls «nicht zu unterdrückende Zweifel», ob der Angeklagte dies gewusst habe, teilte das Gericht mit. Bis zu diesem Moment sei der Tatbestand der Vergewaltigung daher nicht erfüllt gewesen.

In der letzten Phase dieser Tatnacht stand die Frau auf und zog sich ein Kleid über. Der Angeklagte warf sie zweimal aufs Bett zurück, wobei sich einige Latten des Bettrostes lösten. Er wollte den Geschlechtsverkehr fortsetzen, da er noch keinen Orgasmus gehabt hatte. Der Frau gelang es, sich auf die Bettkante zu setzen. Zum Sex kam es nicht mehr. Schliesslich liess der Mann sie das Zimmer verlassen.

Strafmilderung durch Labilität

Aufgrund der physischen Gewaltanwendung hielten das Bezirksgericht Frauenfeld und das Obergericht den Angeklagten der versuchten Vergewaltigung für schuldig. Hinzu kamen weitere Schuldsprüche wegen Tätlichkeit - dabei handelte es sich um die Übergriffe in der ersten Phase des Beischlafs, Raub ‑ im Anschluss an den Nachtclubbesuch entwendete der Angeklagte einem Taxifahrer gewaltsam das Portemonnaie ‑, Sachbeschädigung und Übertretungen gegen das Betäubungsmittelgesetz.

Der Angeklagte hatte zur Tatzeit eine Blutalkoholkonzentration von mindestens 1.92 Promille und höchstens 3.29 Promille; auch wurde bei ihm der Cannabiswirkstoff THC nachgewiesen. Er war daher laut psychiatrischem Gutachten «mittelgradig vermindert schuldfähig», was zu einer Strafmilderung führte.

Haftantritt muss warten

Das Obergericht setzte die Freiheitsstrafe für den 30-jährigen Schweizer auf 24 Monate unbedingt fest. Gestützt auf das psychiatrische Gutachten ordnete es eine ambulante Massnahme an und schob den Vollzug der Freiheitsstrafe auf, um die seit zweieinhalb Jahren gezeigten Resozialisierungsbemühungen des Mannes nicht zu gefährden.

veröffentlicht: 15. November 2016 16:46
aktualisiert: 15. November 2016 16:55
Quelle: red

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