Unterrechstein: «Urteil hat Signalwirkung»

· Online seit 21.03.2017, 15:32 Uhr
Seit das Behindertengleichstellungsgesetz in der Schweiz vor 13 Jahren in Kraft getreten ist, ist es nie zu einem Urteil gekommen. Das ändert sich nun: Das Mineral- und Heilbad Unterrechstein hat vor fünf Jahren Behinderte diskriminiert, befindet das Ausserrhoder Kantonsgericht. Der Anwalt der Klägerinnen freut sich über den Erfolg - und erhofft sich eine Signalwirkung.
Laurien Gschwend
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Martin Looser, Sie haben die Behindertenorganisationen, welche das Mineral- und Heilbad Unterrechstein aufgrund der Diskriminierung geistig und körperlich behinderter Kinder verklagt haben, vertreten. Wie ist Ihre erste Reaktion auf den Erfolg?

Wir sind sehr erfreut. Zum ersten Mal hat ein Gericht eine solche Klage positiv beurteilt. Wir gehen davon aus, dass das Urteil auch Signalwirkung hat und im ganzen Bereich der Behindertengleichstellung eine wichtige erste Entscheidung darstellt.

13 Jahre ohne Urteil, das ist eine lange Zeit.

Die Schwierigkeit besteht darin, dass eine Ungleichbehandlung, eine Diskriminierung, bewiesen werden kann. Das heisst, man muss in einem Zivilverfahren aufzeigen können, dass die Diskriminierung erfolgt ist. Häufig hat man einen schweren Stand, etwas solches beweisen können. Zusätzlich hat man ein gewisses Prozessrisiko. Jeder Prozess ist mit Kosten verbunden, und deshalb ist es wahrscheinlich für viele Betroffene schwierig, den Schritt zu wagen.

Wie lautet die Begründung des Gerichts, welches die Klage gutgeheissen hat?

Im Moment liegt erst das Dispositiv vor. Das heisst, das detaillierte Ergebnis des Urteils ist noch nicht bekannt. Das Gericht liefert eine schriftliche Begründung nach, wenn eine der Parteien eine solche verlangt. Insofern ist noch nicht im Detail bekannt, von welchen Gesichtspunkten sich das Gericht hat leiten lassen.

Wir gehen aber davon aus, dass das Gericht im Wesentlichen unserer Argumentation gefolgt ist in dem Verfahren. Das Gericht hat befunden, dass die Nichtzulassung der Gruppe von behinderten Kindern aus diskriminierenden Gründen erfolgt ist, das heisst, die Gruppe ist nicht zugelassen worden, weil sie aus behinderten Kindern bestand.

Werden Sie das schriftliche Urteil noch einfordern?

Wir haben uns mit den Klägerinnen noch nicht kurzgeschlossen, zu dem Punkt müssen wir uns noch unterhalten.

Haben Sie schon Reaktionen von der Klägerschaft erhalten?

Seit das Urteil veröffentlicht wurde, hatten wir noch keinen Kontakt. Es ist mir nicht bekannt, ob die Klägerinnen das Urteil weiterziehen möchten oder nicht. Das ist für mich schwierig abzuschätzen, und ich möchte diesbezüglich keine Prognose abgeben. Wir werden es sehen.

(uli/lag)

Anmerkung der Redaktion: Das Mineralheilbad sagt gegenüber Radio FM1, dass es die schriftliche Urteilsbegründung anfordere, sich aber noch offen halte, ob es das Urteil weiter ziehe.

veröffentlicht: 21. März 2017 15:32
aktualisiert: 21. März 2017 15:32

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