St.Gallen

Verfahren gegen Ex-Polizisten wegen sexueller Belästigung endet mit Vergleich

05.08.2020, 11:14 Uhr
· Online seit 05.08.2020, 10:01 Uhr
Gegen den ehemaligen SVP-Kantonsrat und Kantonspolizisten ist Ende April eine Strafanzeige wegen sexueller Belästigung eingereicht worden. Jetzt endet das Strafverfahren mit einem Vergleich.
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Er war Kantonspolizist und sass für die SVP im Kantonsrat St.Gallen. Ende April letzten Jahres endete die Karriere des Rheintaler Politikers abrupt. Gegen den 40-jährigen wurde ein Strafverfahren wegen mehrfacher sexueller Belästigung und weiterer Delikte eingereicht. Betroffen waren drei Arbeitskolleginnen aus dem gleichen Korps. Nach Bekanntwerden der Strafanzeige trat der Beschuldigte per sofort von allen öffentlichen Ämtern zurück. Seine Stelle bei der St.Galler Kantonspolizei kündigte er.

Beschuldigter war geständig

Die Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen eröffnete eine Strafuntersuchung, um die genauen Tatumstände abzuklären. Das Strafverfahren ist mittlerweile eingestellt worden, nachdem sich der Beschuldigte im Rahmen eines Vergleichsverfahrens mit den betroffenen Frauen gütlich einigen konnte.

Die Strafuntersuchung zeigte auf, dass sexuelle Handlungen gegen den Willen der betroffenen Frauen stattgefunden hatten. Was genau passiert ist, darüber gibt die St.Galler Staatsanwaltschaft keine Auskunft.

«Über die Vereinbarung wurde Stillschweigen vereinbart. Wir können lediglich sagen, dass die Art der Übergriffe eine gütliche Einigung zulässt. Sonst könnte das Verfahren gar nicht eingestellt werden», sagt Mediensprecherin Beatrice Giger.

Ein Vergleich ist laut Strafgesetzbuch nur möglich, wenn als Strafe eine bedingte Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr, eine bedingte Geldstrafe oder eine Busse in Betracht kommt.

Der Beschuldigte war von Beginn an geständig, sich gegenüber den Arbeitskolleginnen unangebracht verhalten zu haben. Er räumte ein, Grenzen überschritten zu haben und ist sich seines Fehlverhaltens bewusst, wie die Staatsanwaltschaft St.Gallen mitteilt.

Gütliche Einigung mit den Opfern

Im Rahmen einer Vergleichsverhandlung, wie sie von der Schweizerischen Strafprozessordnung vorgesehen ist, konnte sich der Beschuldigte mit den betroffenen, ehemaligen Arbeitskolleginnen gütlich einigen und entschuldigte sich für sein grenzüberschreitendes Verhalten.

Auch zu den Details der Vereinbarung gibt die Mediensprecherin der Staatsanwaltschaft nichts bekannt: «Es ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, dass eine Entschädigung gezahlt werden muss. Es ist auch möglich, dass sich jemand mit einer Entschuldigung begnügt.»

Die betroffenen Frauen zogen ihre gestellten Strafanträge gegen den Beschuldigten wegen Delikten gegen die sexuelle Integrität zurück und erklärten ihr Desinteresse an einer weiteren Strafverfolgung. Aufgrund des Vergleichs wurde das Verfahren zwischenzeitlich rechtskräftig eingestellt.

(agm/thc)

veröffentlicht: 5. August 2020 10:01
aktualisiert: 5. August 2020 11:14
Quelle: FM1Today

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