Verfahren gegen Skitourenleiter eingestellt

14.06.2017, 11:50 Uhr
· Online seit 14.06.2017, 11:35 Uhr
Gegen einen Skitourenleiter wurde 2015 durch die Staatsanwaltschaft Graubünden eine Strafuntersuchung wegen fahrlässiger Tötung eingeleitet, da durch einen Lawinenunfall fünf Menschen starben. Das Verfahren wurde nun eingestellt. Der Entscheid ist noch nicht rechtskräftig.
Stefanie Rohner
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Im Januar 2015 erfasste eine Lawine an der Ostseite des Vilan in der Gemeinde Seewis im Prättigau acht Menschen einer neunköpfigen Skitourengruppe aus dem Aargau. Drei Männer starben in der Lawine, zwei Frauen verstarben später im Spital an den Unfallfolgen.

Der Tourenleiter gab damals eine ehrenamtlich geführte Tour des Schweizer Alpenclubs (SAC). Alle neun Gruppenmitglieder waren aktive Skitourengänger und Mitglieder des SAC. Der Tourenleiter wurde damals von der Lawine nicht erfasst.

Die Strafuntersuchung wegen fahrlässiger Tötung wurde nach dem Vorfall durch die Staatsanwaltschaft Graubünden eröffnet. Überlebende und weitere Alpinisten wurden befragt und konnten wichtige Angaben zum Vorfall machen.

Auch GPS-Aufzeichnungen und Bilder wurden ausgewertet. Zur fachlichen Klärung des Verhaltens des Tourenleiters und zum Sachverhalt wurden Lawinensachverständige zugezogen.

Das abschliessende Gutachten wurde der Staatsanwaltschaft im April vorgelegt. In diesem kommt hervor, dass das Verhalten des Tourenleiters in Verbindung mit dem der Lawinen- und Wettersituation vertretbar gewesen und strafrechtlich nicht zu beanstanden sei.

Das Verfahren wurde aus diesem Grund nun eingestellt. Dieser Entscheid ist noch nicht rechtskräftig.

veröffentlicht: 14. Juni 2017 11:35
aktualisiert: 14. Juni 2017 11:50
Quelle: red.

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