Wanderunfall: Opferfamilie verklagt Gemeinde
Eine 14-jährige Schweizerin ist auf einem Wanderweg in Silbertal im Oktober 2016 tödlich verunglückt (FM1Today berichtete). Die Teenagerin lehnte sich an ein Holzgeländer, der oberste Rundbalken brach und die Jugendliche stürzte 18 Meter in die Tiefe. Es stellte sich heraus, dass das Geländer morsch war. Folglich warf man zwei Werkhof-Mitarbeitenden Sorglosigkeit bei der Wegerhaltung vor. Diese wurden wegen fahrlässiger Tötung angeklagt.
Erste Anklage vom Gericht abgelehnt
Doch das Gericht entschied sich für einen Freispruch der Angeklagten. Die zuständigen Mitarbeitenden hätten das Holzgeländer ordentlich überprüft. Dass die Holzbalken wegen Pilzen von innen her morsch waren, habe nicht erkannt werden können, so das Landesgericht in Feldkirch. Ein derart gefestigtes Knowhow über Pilze könne von Werkhofmitarbeitenden nicht erwartet werden.
Familie klagt auf Schadenersatz
Nun haben die Familienangehörigen der Verstorbenen die Gemeinde Silbertal verklagt. 208'000 Euro Schadenersatz und 50'000 Euro Schmerzensgeld fordern die Eltern und die Schwester der verstorbenen Schweizerin, wie es auf vol.at heisst. Zudem soll die Gemeinde volle Haftung für zukünftige Schäden übernehmen.
Anwalt der Gemeinde beantragt Abweisung
Ralf Pohler, Anwalt der Gemeinde Silbertal, fechtet diese Forderung an und beantragt beim Gericht eine Abweisung. Seiner Ansicht nach liegt Eigenverschulden der Wanderin vor. Sie habe sich nicht beim Geländer abstützen dürfen. Der Zivilprozess hat am Montag im Landesgericht Feldkirch begonnen und wird im November fortgesetzt.