Wegen Warnung vor Verkehrskontrolle verurteilt

16.06.2017, 10:53 Uhr
· Online seit 16.06.2017, 09:46 Uhr
In der Facebookgruppe «Rennleitung SG» warnte ein junger Automechaniker vor einer Verkehrskontrolle. Das Kreisgericht St.Gallen verurteilte ihn deswegen zu einer Busse.
Dumeni Casaulta
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Am Sonntagabend, 26. März 2017 führte die Stadtpolizei St.Gallen auf der Bildstrasse eine Verkehrskontrolle durch. Dabei verwendeten sie orange Stablampen. Während der Zeit der Kontrolle schrieb der 31-jährige Ostschweizer in die Facebookgruppe «Rennleitung SG» folgenden Post: «Abtwil nochem Mc .D und Pneu Aple richtig A1 hets Znünibuebe mitere orange Ovi Fläsche ide Hand.»

Der Einzelrichter kommt zum Schluss, dass der Mann damit gegen Art. 98a des Schweizerischen Strassenverkehrsgesetzes verstossen hat, da er öffentlich vor einer Verkehrskontrolle gewarnt hat. Er muss deshalb eine Busse von 200 Franken bezahlen. Hinzu kommen Gebühren von 800 Franken.

Gemäss Richter ist die Facebookgruppe öffentlich

Der Angeklagte gab vor Gericht an, dass er auf dieser Höhe Jungs gesehen habe, die an der Strasse mit einer Ovi-Flasche spielten. Er habe die anderen Verkehrsteilnehmer vor dieser Gefahr warnen wollen. Des Weiteren führte er ins Feld, dass es sich bei der Facebookgruppe «Rennleitung SG» um eine geschlossene Gruppe handle und man deshalb nicht von einer Öffentlichkeit ausgehen könne.

Der Richter sieht das anders. Die Gruppe «Rennleitung SG» hatte im März 2017 über 29'600 Mitglieder. Aufgrund dieser Grösse müsse von einer öffentlichen Gruppe ausgegangen werden. Denn es sei nicht möglich, alle Mitglieder - oder auch nur die Hälfte - dieser Gruppe zu kennen. Die Facebookgruppe sei ausserdem kein taugliches Mittel vor einer wirklichen Gefahr im Strassenverkehr zu warnen.

Der Richter sah es als erwiesen, dass der Angeschuldigte vor einer Verkehrskontrolle warnte und auch wusste, dass dies verboten ist. Deswegen habe er sich wohl auch so verklausuliert ausgedrückt, sagte der Richter bei der Urteilsverkündung. Es sei erwiesen, dass genau zu dem Zeitpunkt und an genau dem Ort, den der Angeklagte beschrieben habe, eine Verkehrskontrolle der Stadtpolizei St.Gallen stattfand. Unter den Augen der Polizei würden wohl kaum Jugendliche auf der Strasse mit Ovi-Flaschen spielen und die Verkehrsteilnehmer gefährden, sagte der Richter.

Richter senkte die Busse

Der Verurteilte will das Urteil akzeptieren, wie er gegenüber FM1Today sagt: «Ich habe die Begründung erhalten, weshalb ich verurteilt wurde und akzeptiere diese.» Bislang war es seiner Meinung nach unklar, was als öffentliche Gruppe gelte und was nicht. «Der Richter lieferte eine plausible Erklärung.»

Der Angeklagte war zuvor der Meinung gewesen, dass das Gesetz bis anhin nicht klar definiere, was «öffentlich» bedeute, deshalb könne er auch nicht für den Post verurteilt werden.

Kleines Trostpflaster für den 31-Jährigen: Die Busse wurde vom Richter von 500 auf 200 Franken gesenkt. Das Verschulden des Angeklagten sei nicht so gross, weil durch die Warnung auf Facebook die Wirkung der Verkehrskontrolle kaum geschmälert wurde, begründete der Richter.

Zumal im Kanton St.Gallen die spezielle Gepflogenheit herrsche, dass die Kantonspolizei selbst im Internet vor semistationären Radarkontrollen warne.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

(cas/agm)


veröffentlicht: 16. Juni 2017 09:46
aktualisiert: 16. Juni 2017 10:53

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