Wer haftet nach einer Kuh-Attacke?

03.07.2019, 17:34 Uhr
· Online seit 03.07.2019, 15:57 Uhr
Greift eine Kuh einen Wanderer an, hat dies meist schwerwiegende Folgen. Körperliche für den Wanderer und finanzielle für den Tierhalter. Wie sieht die Rechtslage aus? Wer muss sich nach der Kuh-Attacke verantworten? Hier eine Übersicht.
Noémie Bont
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Selten, aber immer wieder kommt es in den Wandergebieten zu Unfällen mit Kühen. Kürzlich wurde ein 55-jähriger Wanderer in Graubünden von einer Mutterkuh attackiert und schwer am Kopf verletzt.

Die Mutterkühe handeln jeweils aus Instinkt. Sie versuchen sich selbst, die Herde und besonders ihre Jungtiere zu schützen.

Schuld ist grundsätzlich der Bauer

In Österreich wurde ein Bauer, nach einer tödlichen Kuh-Attacke, dazu verdonnert, 180'ooo Euro Schadenersatz zu zahlen. Dazu kommen jährliche Zahlungen von fast 20'000 Euro an die Hinterbliebenen. Nach Auffassung des Gerichts hatte der Bauer nur unzureichend vor den Gefahren einer Kuhherde, in der Kälber aufwachsen, gewarnt. Der Bauer hat das Urteil nicht akzeptiert und ist an die nächste Instanz gelangt, diese hat noch nicht entschieden.

Doch, wie ist die rechtliche Situation in der Schweiz? «Sofern die Tierhalter nicht nachweisen können, der Sorgfaltspflicht nachgegangen zu sein, haften die Tierhalter grundsätzlich für Unfälle mit ihren Tieren», sagt Daniel Flückiger. Für den Landwirt ist es also entscheidend, dass er beweisen kann, dass er alles mögliche gemacht hat, um einen Unfall mit einer Kuh zu verhindern.

Was der Bauer beachten muss

Vor jeder Alpfahrt muss der Tierhalter seine Weide deshalb auf Risiken prüfen. Wie viele Wanderer durchqueren die Wiese? Sind es Familien mit Kindern? Welche Massnahmen müssen getroffen werden? Dabei geht der Bauer davon aus, dass Drittpersonen über wenig bis gar keine Kenntnisse im Umgang mit Rindvieh haben. Entsprechend entscheidet er über die nötigen Sicherheitsmassnahmen, trägt aber auch das Risiko.

Damit der Bauer seiner Sorgfaltspflicht nachkommt, muss er einige Punkte beachten. Diese fasst die Beratungsstelle für Unfallverhütung in der Landwirtschaft (bul) wie folgt zusammen:

Trotzdem gibt es fixe Regeln auf der Weide:

- Tiere mit aggressivem Verhalten kommen nicht auf die Weide. Es sind nur ruhige und unauffällige Kühe in Wandergebieten.

- Mutterkühe mit jungen Kälbern dürfen nicht in die Nähe der Wanderer und müssen eingezäunt sein.

- Die Tierhalter müssen regelmässig Kontrollgänge durchführen.

- Wasserstellen, Ställe und Lagerplätze müssen von den Wanderwegen entfernt sein.

- Es müssen die offiziellen, grünen Hinweistafeln angebracht sein.

Was der Wanderer beachten muss

Wichtig ist dabei auch, dass Wanderer sich richtig verhalten. Dazu gehört vor allem Distanz bewahren und ruhig an den Mutterkühen vorbeilaufen. Kälber auf keinen Fall berühren, Hunde an der Leine führen und nur in Notfällen loslassen. Dann sollte auch nichts passieren.

veröffentlicht: 3. Juli 2019 15:57
aktualisiert: 3. Juli 2019 17:34

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