Wiler Hündeler wehren sich gegen Reglement

· Online seit 26.07.2016, 09:47 Uhr
Die Wiler Hündeler wollen's wissen: Sie reichen gegen das neue Polizeireglement mit einer Leinenpflicht für Hunde eine Abstimmungsbeschwerde ein. Dabei wollen sie bis vor Bundesgericht gehen.
René Rödiger
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Anfangs Juni hat das Wiler Stadtparlament das neue Polizeireglement verabschiedet. Für Aufregung sorgt nun der «Hunde-Artikel», der eine Leinenpflicht für Hunde in allen Grünanlagen, Pärken Wäldern und an Waldrändern vorsieht. «Damit gäbe es in Siedlungsnähe faktisch keinen Ort mehr, an denen Hunde freien Auslauf geniessen dürfen», heisst es in einer Mitteilung der Hundehalter, die eine Beschwerde planen.

Die Wiler Hundehalter argumentieren, dass angeleinte Hunde gegen die Richtlinien des schweizerischen Tierschutzgesetztes verstossen. Der Stadtrat wehrte sich gegen diese Vorwürfe. Daniel Meili vom Departement für Versorgung und Sicherheit: «Erstens kommen die gleichen Bestimmungen auch in vielen anderen Städten zur Anwendung und zweitens müssen auch andere Tiere im Wald geschützt werden.»

Meili relativierte gegenüber FM1Today das strenge Hundegesetz: Der Artikel komme nur zur Anwendung, wenn etwas passiert. Also wenn ein Hund ein Reh oder einen Hasen reisst oder sich jemand belästigt fühlt. «Wir haben keine Polizisten im Einsatz, die im Wald herumstreifen und fehlbare Hundehalter abpassen.»

Das genügt den Wiler Hundehaltern nicht. 92 Hündeler fechten das Polizeireglement mittels Abstimmungsbeschwerde an und beantragen die Aufhebung der Bestimmungen. Die Beschwerde soll laut Mitteilung bis vor Bundesgericht gezogen werden.

veröffentlicht: 26. Juli 2016 09:47
aktualisiert: 26. Juli 2016 09:47
Quelle: red.

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