Wirrwarr um Sonntagsverkauf am Bahnhof

15.02.2018, 10:37 Uhr
· Online seit 15.02.2018, 07:39 Uhr
In Rapperswil-Jona darf die neue Coop-Filiale am Bahnhof auch am Sonntag offen haben, die Migros gleich nebenan hingegen nicht. Rapperswiler und Pendler sind verwirrt. Die Nähe zum Bahnhof spiele eine Rolle, heisst es. Wird hier mit unterschiedlichen Ellen gemessen? Wir schaffen Klarheit.
Raphael Rohner
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Am Rapperswiler Bahnhof entsteht eine neue Coop-Filiale. Diese hat auch an Sonntagen geöffnet. Eigentlich nichts besonderes, wäre da nicht einige Meter nebenan eine Migros-Filiale, die ihren Sonntagsverkauf gerichtlich aufgeben musste. Das verwirrt Pendler und auch auf Facebook wird die Frage gestellt? «Warum darf der Coop an Sonntagen offen haben und die Migros nicht mehr?»

Sortiment muss für Reisende angepasst sein

Mit dieser Frage hat sich auch das St.Galler Amt für Wirtschaft und Arbeit beschäftigt. Dort kam man zum Entschluss, dass der Coop sein Sortiment speziell am Sonntag massiv reduziert und nur für Reisende ausrichtet. In einem Entscheid der Verwaltungsrekurskommission wurde das Sortiment der Migros begutachtet und man kam zum Schluss, dass diese ihr Sortiment ganz normal führe. Dies war nicht zulässig. Das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO hat klare Vorgaben, was ein Laden führen muss, um für Reisende relevant zu sein:

  1. Das Warenangebot entspricht einem Grundbedarf der Reisenden (Verpflegung, Hygiene, Presseerzeugnisse, Reisebedarf für unterwegs und ähnliches mehr) und umfasst keinesfalls ein Vollsortiment.
  2. Die Waren werden in handlichen Volumen oder Quanten verkauft, die von einer Person getragen werden können.
  3. Der Kaufvorgang muss einfach und sofort abgewickelt werden können (Kauf «en passant»)

Um als Betrieb für Reisende zu gelten, ist neben dem Sortiment auch die Lage eines Ladens entscheidend. Gemäss eines Urteils des Bundesgericht befindet sich ein Laden unter anderem dann «am Bahnhof», wenn er im Fussgängerstrombereich von und zu den Geleisen liegt. Nach Ansicht des Amts für Wirtschaft ist dies beim Coop der Fall. Beim Migros kam die kantonale Verwaltungsrekurskommission in ihrem Urteil zu einem gegenteiligen Schluss, da vom Bahnhof her zuerst eine viel befahrene Kantonsstrasse mit Lichtsignal überquert werden muss.

Coop hat am Sonntag Ladenfläche reduziert

Rechtlich nutzt die Coop-Filiale auch die Reduktion ihrer Ladenfläche, die einen Sonntagsverkauf ermöglicht. Für die Durchführung eines bewilligungsfreien Sonntagsverkaufs bedarf es neben der Nähe zum Bahnhof und dem angepassten Sortiment für Pendler auch eine maximale Ladengrösse. Die Coop-Filiale löst dies, in dem sie massive fahrbare Gestelle umplatziert und am Sonntag nur 120 der 242 Quadratmeter Ladenfläche nutzt.

Sonntagsverkauf von «Gourmellino» wird abgeklärt

Verkaufsgeschäfte, die am Sonntag geöffnet haben, werden vom Kanton überprüft, sofern ein Verdacht besteht, dass geltende Regeln nicht korrekt eingehalten werden. Wenn ein Geschäft am Sonntag offen haben will, prüft der Kanton jeweils alle erforderlichen Bewilligungen. Dies sei sehr aufwendig, heisst es auf Nachfrage beim Kantonalen Amt. Eine solche Überprüfung laufe gerade betreffend eines weiteren Ladens in der Nähe. Das Rapperswiler Geschäft «Gourmellino» hat an Sonntagen ebenso geöffnet. Ob dort die einzelnen Bedingungen für einen Sonntagsverkauf erfüllt sind, klärt das Amt aktuell ab.

veröffentlicht: 15. Februar 2018 07:39
aktualisiert: 15. Februar 2018 10:37
Quelle: rar

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