Zahlungswillige Prozessierer

· Online seit 01.10.2015, 07:49 Uhr
Der Kanton Thurgau treibt systematisch Prozesskosten, die er von Privatpersonen übernommen hat, wieder ein. Und das offenbar mit Erfolg: Die Zahlungsmoral ist erstaunlich gut und liegt dreimal höher als budgetiert.
Marco Latzer
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Wer einen Prozess führt, ihn sich aber nicht leisten kann, dem zahlt der Kanton die entstandenen Kosten. Diese muss die betroffene Person allerdings zurückzahlen, sobald sie wieder zu Geld kommt. So will es das Gesetz. Und so wird es auch im Kanton Thurgau gehandhabt. Hier wurde eigens eine Inkasso-Stelle eingerichtet, um die zur Verfügung gestellten Mittel wieder einzutreiben. Laut «Thurgauer Zeitung» sind davon 1'600 Personen betroffen, die in den Genuss einer solchen unentgeltlichen Rechtspflege gekommen sind. Bis vor kurzem waren dafür noch die Gerichte zuständig.

Ein voller Erfolg

Die Inkasso-Stelle des Kantons übertrifft nun die Erwartungen bei weitem. Für dieses Jahr waren eigentlich Einnahmen von 50'000 Franken eingeplant. Nun dürften es aber 150'000 Franken werden. Dies dürfte auf das neue systematische Finanz-Controlling zurückzuführen sein. Und das Beste daran: Um die Prozesskosten wieder einzutreiben, reicht derzeit eine einzige Vollzeit-Stelle aus. Auch hier wurden die Erwartungen übertroffen. Ursprünglich war die Finanzverwaltung davon ausgegangen, dass hierfür zwei Stellen notwendig sein würden.

SVP-Kantonsrat und Rechtsanwalt Hermann Lei spricht gegenüber der «Thurgauer Zeitung» dann auch von einer Genugtuung: «Selbst wenn man mit der Rückforderung Geld verlieren würde, müsste man es machen.» Alles andere wäre denjenigen gegenüber unfair, die mit eigenem Geld für ihre Prozesskosten aufkommen können. (red/mla)

 

veröffentlicht: 1. Oktober 2015 07:49
aktualisiert: 1. Oktober 2015 07:49

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