Landesgericht Feldkirch

Zehnjährige vergewaltigt und gefilmt: Täter muss für 13 Jahre hinter Gitter

· Online seit 25.10.2022, 16:48 Uhr
Der 28-jährige Mann erschlich sich mit einer erfundenen Identität das Vertrauen eines zehnjährigen Mädchens. Er versuchte, sie zu sexuellen Handlungen zu überreden, und vergewaltigte sie letztlich. Nun wird er in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen.
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Es war der Zufall, der den einschlägig vorbestraften Sexualstraftäter auffliegen liess. Bei einer Verkehrskontrolle fiel er nicht nur durch seinen fehlenden Führerschein auf, sondern durch allerlei Utensilien im Kofferraum: Sexspielzeug, Folterwerkzeuge wie Nadeln und Zangen, Klebeband, Kabelbinder, Anleitungen zum Thema «Folter und Quälen» und die Personaldaten einer zehnjährigen Vorarlbergerin. Samt Körpermassen.

Er hatte in Bregenz eine Wohnung angemietet. Dorthin befahl der eigentlich in Wien wohnhafte, einschlägig Vorbestrafte sein späteres Opfer. Im Auto fand die Polizei auch Aufnahmen der Vergewaltigung sowie über 3000 Kinderpornos, schreibt das «St.Galler Tagblatt».

Mit Tod bedroht

Erst erschlich sich der Mann mit erfundener Identität das Vertrauen des Mädchens. Er gab sich für eine Neunjährige aus und pflegte den Kontakt zu ihr. Dann erfand er Zusatzgeschichten, um das Kind zu sexuellen Handlungen zu überreden. «Als dies nicht fruchtete, zog er härtere Seiten auf und erfand einen Bösewicht namens ‹Goran›», erzählt Staatsanwältin Julia Berchtold.

Er organisierte Bilder von einem angsteinflössenden Mann und drohte, dieser werde das Opfer, dessen Internetfreundin und die Familie umbringen, sollte sich die Zehnjährige nicht zum Sex bereit erklären. Daraufhin schlich sich das Kind unter einem Vorwand von zu Hause weg und wurde vom 28-Jährigen abgeholt. In der eigens angemieteten Wohnung in Bregenz kam es zu den brutalen Übergriffen, unter anderem zur Vergewaltigung. Alle gefilmt und fotografiert.

Gefährlicher Täter

Rechtsanwältin Andrea Concin betont, dass der Fall auch für eine Verteidigerin belastend sei. Die Schuldfrage sei nicht Thema, so Concin. Ihr Mandant sei geständig. Die Frage sei das Motiv. Gerichtspsychiater Reinhard Haller diagnostizierte dem Angeklagten eine kombinierte Persönlichkeitsstörung.

Er war zurechnungsfähig und wird als äusserst gefährlich eingestuft, weshalb er in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen wird. 13 von möglichen 15 Jahren werden ausgesprochen. Entweder verbringt der Mann sie zur Gänze in der Psychiatrie oder zum Teil im Gefängnis. Gilt er nach 13 Jahren immer noch als gefährlich, ist eine lebenslängliche Strafe möglich. Dem Opfer wurden 20'000 Euro zugesprochen.

Appell an Eltern

Richter Martin Mitteregger nutzt die Gelegenheit der Urteilsverkündung, Eltern auf die Gefahren des Internets hinzuweisen. «Man weiss nie, wer hinter Fantasienamen steckt – und es treiben sich auch etliche Pädophile in den sozialen Medien herum und entlocken Kindern und Jugendlichen immer wieder intime Daten», so Mitteregger. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

veröffentlicht: 25. Oktober 2022 16:48
aktualisiert: 25. Oktober 2022 16:48
Quelle: St.Galler Tagblatt/Christiane Eckert

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