Parlament entscheidet über 370 Millionen für AHV

13.12.2017, 21:14 Uhr
· Online seit 13.12.2017, 19:50 Uhr
Keine zusätzliche Einlage in den Bahninfrastrukturfonds, dafür 370 Millionen Franken für die AHV: Die Einigungskonferenz hat am Mittwoch beim Bundesbudget 2018 einen Kompromissantrag erarbeitet, wie die Gelder nach dem Nein zur AHV-Reform verwendet werden sollen.
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Weil nach drei Beratungen zum Voranschlag 2018 in jedem Rat bei verschiedenen Budgetposten noch Differenzen bestanden, kam am Mittwochnachmittag die Einigungskonferenz zusammen. Wichtigster Entscheid: Im kommenden Jahr sollen zusätzliche 370 Millionen Franken in den AHV-Fonds gelegt werden.

Das entspricht im Grundsatz dem Willen des Nationalrats. Dort setzte sich in den vergangenen Wochen eine «unheilige» Allianz aus SVP und SP durch. Sie wollte den ganzen nach der AHV-Abstimmung frei gewordenen Betrag von 442 Millionen Franken der obligatorischen Rentenversicherung zukommen lassen.

Die kleine Kammer setzte dagegen auf das Konzept des Bundesrats. Dieses sah vor, die Gelder zu zwei Dritteln in die Bahninfrastruktur zu stecken. Der Rest - 147 Millionen Franken - sollte für den Schuldenabbau verwendet werden.

Nach Publikation der Lösung der Einigungskonferenz kommen für Donnerstag nun noch zwei Szenarien infrage. Stimmen beide Räte dem Antrag zu, wird die Einlage von 370 Millionen Franken in den AHV-Fonds getätigt. Gleichzeitig wird auf eine Einlage in den Bahninfrastrukturfonds in Höhe von 295 Millionen Franken verzichtet.

Lehnt eine der beiden Kammern den Antrag ab, fliessen 442 Millionen Franken in den Schuldenabbau. Auch dann wird der Bahninfrastrukturfonds nicht mit zusätzlichen Geldern geäufnet.

Ein Nein ist alles andere als ausgeschlossen. Eine Minderheit aus FDP- und CVP-Vertretern lehnt die Lösung der Einigungskonferenz ab. Stimmen diese beiden Parteien im Ständerat geschlossen Nein, ist der Antrag als Ganzes vom Tisch. CVP und FDP stellen in der kleinen Kammer 26 von 46 Sitzen, also eine absolute Mehrheit.

Scheitert der Einigungsantrag, gilt bei den weiteren Differenzen der jeweils tiefere Betrag, der in der dritten Beratungsrunde in einem der beiden Räte eine Mehrheit gefunden hat. Für die Budgetvorlage 2018 bedeutete dies, dass bei der Sozialhilfe für Asylsuchende gegenüber dem bundesrätlichen Entwurf um 41 Millionen Franken gekürzt würde. Das wäre im Sinne des Nationalrats.

Gleichzeitig würde kein zusätzliches Geld für die höhere Berufsbildung gesprochen. Der Nationalrat wollte diesen Posten um 25,6 Millionen Franken aufstocken, der Ständerat lehnte dies bis zum Schluss ab.

Definitiv vom Tisch ist eine personelle Aufstockung beim Grenzwachtkorps. Hier hat sich ebenfalls der Ständerat durchgesetzt, der auf zusätzliche dreissig Stellen verzichten wollte. Das Thema wird die Räte wegen pendenter Vorstösse aber noch weiter beschäftigen.

veröffentlicht: 13. Dezember 2017 19:50
aktualisiert: 13. Dezember 2017 21:14
Quelle: SDA

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