Pferdequäler darf weiter Tiere halten

07.08.2017, 15:28 Uhr
· Online seit 16.02.2016, 12:16 Uhr
Der wegen Tierquälerei verurteilte Pferdehändler U.K. aus Hefenhofen darf vorläufig weiter Tiere auf seinem Hof halten. Das Bundesgericht hat in einem Zwischenentscheid bestimmt, dass der Vollzug des Ende 2014 erlassenen Verbots aufgeschoben wird.
David Scarano
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Gemäss dem am Mittwoch veröffentlichten Entscheid ist das vom Veterinäramt des Kantons Thurgau ausgesprochene totale Tierhalteverbot gegen den Pferdehändler zwar rechtskräftig. Es soll aber nicht vollzogen werden, solange in dieser Sache noch ein Verfahren vor Bundesgericht läuft. Damit darf U.K.* vorerst weiter Tiere halten, allerdings nur in beschränktem Umfang. Mitte 2013 hatten die Behörden dem Pferdehändler nämlich die Tierhaltung bereits teilweise verboten. Jenes Verbot ist gültig.

Unbedingte Freiheitsstrafe

Der Pferdehändler wurde 2009 und 2011 zwei Mal wegen Tierquälerei und anderer Delikte rechtskräftig verurteilt. Im letzteren Fall sprach das Bundesgericht eine unbedingte Freiheitsstrafe von neun Monaten aus. Dem Händler wurde unsachgemässe Haltung von Pferden vorgeworfen.

Unter anderem soll er zwei Stuten mit ihren Fohlen in einer improvisierten Aussenbox mit zu wenig Liegefläche gehalten haben. Weitere Stuten brachte er in einer Halle unter, in der sich die Tiere an herumstehenden Maschinen und Geräten hätten verletzen können.

 

U.K. focht seine Verurteilung zwei Mal erfolglos bis vor Bundesgericht an. Nach der zweiten Verurteilung im Dezember 2011 dauerte es knapp drei Jahre, bis das kantonale Veterinäramt im Oktober 2014 ein totales Tierhalteverbot gegen den Landwirt aussprach.

Verfügung nicht abgeholt

Die mit eingeschriebener Post zugestellte Verfügung des Veterinäramts holte der Händler nicht ab. Im März 2015 ersuchte er um Wiederherstellung der Rekursfrist, um die Verfügung anzufechten. Er blitzte damit beim Departement und vor dem Thurgauer Verwaltungsgericht ab.

Anfang 2016 zog er die Sache mit einer Beschwerde ans Bundesgericht weiter. Dieses entschied jetzt im Sinne von U.K. Das Verwaltungsgericht hatte auf eine Stellungnahme verzichtet, und auch das Veterinäramt hatte nichts gegen eine Sistierung des Tierhalteverbots einzuwenden.

Das Interesse des Beschwerdeführers, die Tierhaltung nicht vollständig aufgeben zu müssen, liege auf der Hand, schreibt das Bundesgericht. Weil dem Gesuch von keiner Seite opponiert werde, könne ihm ohne weitere Interessenabwägung entsprochen werden.

Gemäss TVO bestreitet U.K. sämtliche Vorwürfe, ein Tierquäler zu sein. Er glaube nicht, dass das Bundesgericht ihn verurteilen werde. Falls schon, sei es für ihn kein Problem, den Betrieb einfach an «seine Jungen» weiterzureichen.

veröffentlicht: 16. Februar 2016 12:16
aktualisiert: 7. August 2017 15:28
Quelle: red/sda

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