Amokläufer fiel mit Gewaltfantasien auf

23.10.2017, 15:41 Uhr
· Online seit 23.10.2017, 09:49 Uhr
Ein 17-jähriger Lette hat am Sonntagabend in Flums sieben Menschen mit einem Beil verletzt. Der mutmassliche Täter war bereits zuvor durch Gewaltfantasien aufgefallen.
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Die St.Galler Kantonspolizei informierte am Montag über die Geschehnisse des Vorabends: Demnach kam es am Wohnort des 17-Jährigen zunächst zu einem Feuerwehreinsatz. Der kleine Brand war bereits von Bewohnern des Hauses gelöscht worden. «Ob der Brand einen Zusammenhang mit den nachfolgenden Gewalttaten hat, wissen wir nicht», sagte Sigi Rüegg, stellvertretender Kommandant der Kantonspolizei St.Gallen.

Kurz nach 20 Uhr kam es am Postplatz der Rheintaler Gemeinde Flums zur ersten Beil-Attacke. Der 17-jährige Lette griff ein Ehepaar von hinten an, das mit ihrem achtmonatigen Kind unterwegs war. Der 35-jährige Mann wurde schwer verletzt, seine 30-jährige Frau befindet sich mit unbestimmten Verletzungen im Spital.

Das Baby fiel aus dem Kinderwagen. Es sei vom Täter jedoch nicht verletzt worden, teilte die Polizei mit. Der Bub sei zur Überwachung im Spital.

Hanspeter Krüsi, Medienchef der Kantonspolizei St.Gallen, im Interview:

Mit gestohlenem Fahrzeug verunfallt

«Zwei Passanten griffen beherzt ein», sagte Sigi Rüegg. Der 72-jährige Mann und die 59-jährige Frau wurden vom Täter ebenfalls mit dem Beil angegriffen. Dabei wurden sie leicht verletzt. Sie konnten das Spital bereits wieder verlassen.

Der Täter schnappte sich das Auto der Passanten und flüchtete Richtung Walensee. Weit kam er aber nicht; nach wenigen hundert Metern verursachte er einen Selbstunfall. Der 17-Jährige liess das demolierte Auto stehen.

Der nächste Tatort befindet sich ebenfalls in Flums. Wahrscheinlich zu Fuss sei der Jugendliche dann zu einer Agrola-Tankstelle gerannt, so Rüegg. Drei Frauen, Passantinnen im Alter von 21, 27 und 44 Jahren, wurden dort von ihm mit dem Beil angegriffen. Die leicht verletzten Frauen konnten sich im Tankstellenshop in Sicherheit bringen.

Täter durch Schüsse gestoppt

Polizisten, die sich in der Nähe befanden, wurden auf die Hilferufe vor der Tankstelle aufmerksam und reagierten. Der mutmassliche Täter versuchte, erneut ein Auto zu entwenden und zu flüchten.

Erst nach einem Taser- und Schusswaffeneinsatz konnte er festgenommen werden. Bei der Tankstelle stellte die Polizei ein Beil sicher. Es dürfte sich um die Tatwaffe handeln.

Es wurden mehrere Schüsse auf den Amokläufer abgegeben. Wie viele es waren und wo sie den 17-Jährigen trafen, wollte die Polizei am Montag nicht bekanntgeben.

Insgesamt wurden acht Personen verletzt; der eingangs erwähnte 35-Jährige schwer, seine 30-jährige Ehefrau unbestimmt und die weiteren Opfer leicht. Der Täter befindet sich mit schweren Schussverletzungen im Spital, ist aber ansprechbar.

17-Jähriger war in psychologischer Behandlung

Der mutmassliche Täter stammt aus Lettland und kam vor rund vier Jahren im Rahmen eines Familiennachzugs in die Schweiz. Er absolviere hier eine handwerkliche Lehre, hiess es an der Medienkonferenz am Montag in St.Gallen.

Der junge Mann sei vor vier Monaten der Jugendsozialarbeit aufgefallen, weil er Gewaltfantasien geäussert hatte. Später erfolgte eine Meldung der Berufsschule. Es folgten Abklärungen der Kriseninterventionsgruppe des Schulpsychologischen Dienstes und schliesslich wurde Mitte September durch die Staatsanwaltschaft abgeklärt, ob eine akute Gefährdung Dritter besteht.

Kriminalpolizei und Jugendanwaltschaft geben Details zum Täter bekannt: 

Dabei sei man zum Schluss gekommen, dass keine Zwangsmassnahmen angezeigt seien, erklärte Stephan Ramseyer, Leitender Jugendanwalt. Es seien Massnahmen eingeleitet worden, die vom 17-Jährigen, aber auch von seinen Eltern eingehalten wurden.

Weitere Alarmzeichen lagen offenbar nicht vor: Der 17-Jährige habe sich in der Schule, aber auch an der Lehrstelle unauffällig verhalten. Er ist nicht vorbestraft und es habe «keine Gewaltvorgänge» gegeben.

Der Jugendliche wird heute Montagnachmittag einvernommen. Er muss sich wegen mehrfach versuchter vorsätzlicher Tötung, allenfalls Mord oder Totschlag und Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz verantworten.

Livestream der Medienkonferenz zum Nachschauen:

Liveticker zum Nachlesen:

veröffentlicht: 23. Oktober 2017 09:49
aktualisiert: 23. Oktober 2017 15:41
Quelle: abl/lag/SDA

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