Prämienverbilligung für Familien

· Online seit 03.04.2019, 08:24 Uhr
Nach dem Bundesgerichtsurteil gegen den Kanton Luzern reagieren die Ostschweizer Kantone und wollen ihre Prämien verbilligen. Im Appenzell Ausserrhoden wurde diese Einkommens-Obergrenze bereits für dieses Jahr korrigiert.
Nina Müller
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Die Schweiz – das Land der Versicherungen. Dies kann sich aber auch negativ auf einen Kanton auswirken. Wie im Beispiel in Luzern: Der Kanton ist vom Bundesgericht verurteilt worden, weil die Einkommensgrenze für Verbilligungen von Kinderprämien zu tief angesetzt worden ist. Laut Gericht wurde der Mittelstand kaum berücksichtigt, was aber eine Vorschrift des Bundes ist.

SP will auch den beiden Appenzell an den Kragen

Die SP, welche an der Klage beteiligt war, drohte den beiden Appenzell, dass sie ebenfalls juristisch belangt werden würden. Nun haben die beiden Kantone reagiert und auch St.Gallen zieht mit, schreibt das Tagblatt. Alle drei Kantone kamen zum Schluss, dass bei ihnen Familien mit Kindern ebenfalls zu schlecht wegkommen, wenn es um die Prämienverbilligung geht. Der Kanton Appenzell Ausserrhoden hat deshalb die Einkommens-Obergrenze für das Jahr 2019 bereits nach oben korrigiert. Gegenüber dem «St.Galler Tagblatt» sagt die Regierung: «Eine Prüfung zeigte, dass insbesondere die Obergrenzen von Verheirateten mit einem oder zwei Kindern vor Bundesgericht nicht standhalten würden.»

Davon profitieren rund 1000 Kinder und Jugendliche. Den Kanton kostet die Prämienverbilligung zirka 600'000 Franken mehr im Jahr. Der Kanton Appenzell Innerrhoden hat noch keine definitiven Entscheide getroffen. Die Zahlen seien noch nicht spruchreif und es sei noch unklar, wer Anrecht auf die Verbilligungen hätte. Dies bestätigte die Gesundheitsdirektorin Antonia Fässler auf Anfrage vom Tagblatt. Voraussichtlich wird der Kanton Appenzell Innerrhoden allfällige Änderungen nächste Woche kommunizieren.

St.Gallen reagiert prophylaktisch

Der Kanton St.Gallen will es offenbar nicht darauf ankommen lassen und reagiert prophylaktisch. Bei der nächsten Festlegung der Eckwerte der Individuellen Prämienverbilligung (IPV) 2020 soll das Bundesgerichtsurteil gegen Luzern «berücksichtigt» werden. Die St.Galler Regierung kam ebenfalls zum Schluss, dass die Einkommensgrenzen erhöht werden müssen. Das soll aber nicht auf den Schultern der Kinderlosen ausgetragen werden. «Die Regierung wird die Obergrenzen pauschal erhöhen», sagt Peter Altherr, Leiter des St.Galler Amts für Gesundheitsversorgung.

Der Kanton Thurgau wird als einziger Ostschweizer Kanton keine Massnahmen ergreifen. Dazu gäbe es gemäss Nathanel Huwiler, Generalsekretär des Departements für Finanzen und Soziales, keinen Anlass. Genaue Zahlen und Beispiele gibt es beim Tagblatt.

(red.)

 

 

veröffentlicht: 3. April 2019 08:24
aktualisiert: 3. April 2019 08:24

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