EU-Abkommen betrifft fünf Verträge

11.01.2018, 15:55 Uhr
· Online seit 11.01.2018, 15:10 Uhr
Das institutionelle Abkommen mit der EU sorgt in der Schweiz seit Jahren für rote Köpfe. Nun zeigt sich, dass die Suppe möglicherweise weniger heiss gegessen wird, als sie angerichtet wurde: Das Abkommen soll nur fünf der über hundert bilateralen Verträge betreffen.
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Das schreibt der Bundesrat im Bericht über Aussenwirtschaftspolitik 2017, über den die Zeitungen «Bund» und «Tages-Anzeiger» am Donnerstag berichteten. Ein entsprechendes Abkommen solle ausschliesslich die Abkommen über eine Teilnahme an ausgewählten Bereichen des Binnenmarkts der EU betreffen, heisst es im Bericht.

Ausdrücklich genannt werden das Freizügigkeitsabkommen, das Abkommen über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen, das Agrarabkommen sowie die Abkommen zum Luft- und Landverkehr. Hinzu kämen allfällige neue Marktzugangsabkommen zwischen der Schweiz und der EU, zum Beispiel ein Strommarktabkommen.

In diesen Bereichen soll ein Rahmenabkommen die Rechtsentwicklung, die Überwachung der Rechtsanwendung, die Auslegung und die Streitbeilegung regeln. Obwohl die Delegationen seit mehreren Jahren verhandeln, konnte im letzten Punkt bisher keine Einigung erzielt werden.

Die Frage des Anwendungsbereichs eines Rahmenabkommens stand bisher nicht im Zentrum des Interesses. Der frühere Aussenminister Didier Burkhalter hatte die Verhandlungen 2014 mit dem Anspruch lanciert, den bilateralen Weg insgesamt zu erneuern. Dieser umfasst nach Angaben der Verwaltung 20 zentrale bilaterale Abkommen und über 100 weiteren Abkommen.

Später war dann nur noch von jenen Bereichen die Rede, bei denen es um Marktzugang geht. Dass es sich dabei nicht um eine eindeutige Definition handelt, hat die Schweiz anhand des Abkommens zur Verknüpfung der CO2-Emissionshandelssysteme erfahren. Dieses galt als Marktzugangsabkommen, bis die EU diese Lesart plötzlich aufgab. Auch bei anderen Abkommen ist der Status zumindest diskutabel.

Auf Schweizer Seite jedenfalls ist von «derzeit» fünf Abkommen im Geltungsbereich des Rahmenabkommens die Rede. Ob es sich um Wunschdenken der Verwaltung, einen diplomatischen Winkelzug oder ein gefestigtes Verhandlungsergebnis handelt, ist unklar. Quellen in der Verwaltung gaben dazu abweichende Einschätzungen ab. Das zuständige Aussendepartement EDA hat zu der Frage vorerst nicht Stellung genommen.

Jan Atteslander, Leiter Aussenwirtschaft bei economiesuisse, geht davon aus, dass die Verhandlungen zum Geltungsbereich recht weit gediehen sind, wie er auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda sagte. Auf jeden Fall liegt vorerst aber bloss ein Zwischenergebnis vor. Bis das Abkommen fertig verhandelt und unterzeichnet ist, sind alle Punkte offen.

Dass der Bundesrat einen sich abzeichnenden Verhandlungserfolg bisher nicht an die grosse Glocke gehängt hat, erstaunt Atteslander nicht. In der Diplomatie gelte häufig noch die Regel, dass man die guten Lösungen erst am Schluss kommuniziere, sagte er.

Falls es dem Bundesrat gelingt, den Geltungsbereich des Rahmenabkommens auf fünf Verträge einzugrenzen, gibt das der innenpolitischen Debatte möglicherweise eine neue Richtung. «Wenn sich das so festigt, haben wir einen vergleichsweise kleinen Integrationsschritt vor uns», erklärte Atteslander.

veröffentlicht: 11. Januar 2018 15:10
aktualisiert: 11. Januar 2018 15:55
Quelle: SDA

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