Rekurs gegen Kanti-Neubau abgewiesen

26.03.2019, 11:50 Uhr
· Online seit 26.03.2019, 11:36 Uhr
Die Einwände eines Nachbarn und früheren Lehrers wurden als unbegründet beurteilt: Das St.Galler Volkswirtschaftsdepartement hat den Rekurs gegen die Erweiterung der Kantonsschule Sargans abgewiesen.
Laurien Gschwend
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Das Volkswirtschaftsdepartement des Kantons St.Gallen hat den Baurekurs abgewiesen, den ein Nachbar gegen die Erweiterung der Kantonsschule Sargans und den hierfür notwendigen Neubau einer Energiezentrale erhoben hatte. Der Beschwerdeführer arbeitete selber 40 Jahre als Sportlehrer an der Kanti. Sein Einfamilienhaus grenzt an das Grundstück.

Verfahren genügend koordiniert

Wie der Kanton mitteilt, verstosse die geplante Erweiterung nicht gegen die baurechtliche Koordinationspflicht, dass zuerst das Baugesuch für die Erweiterung der Kantonsschule und erst ein Jahr später das Baugesuch für die Energiezentrale eingereicht worden sei. Der Gemeinderat Sargans habe die beiden Baugesuche an der gleichen Sitzung behandelt und angeordnet, dass mit dem Teilabbruch der bestehenden Kantonsschule erst begonnen werden dürfe, wenn beide Baubewilligungen rechtskräftig sind. Damit seien die beiden Baubewilligungsverfahren genügend koordiniert worden.

Scheinwerferlicht im Siedlungsgebiet normal

Im Weiteren entschied das Volkswirtschaftsdepartement, dass Lärm- und Lichtimmissionen, die aus dem Betrieb der Kantonsschule auf das Grundstück des Rekurrenten einwirken können, nicht übermässig seien. Insbesondere handle es sich beim Lärm aus Anlieferungen für die Mensa und bei den kurzfristigen Blendwirkungen von Autoscheinwerfern, die beim Parkieren vor der Kantonsschule vorkommen könnten, um geringfügige Störungen. Solche Störungen im Bagatellbereich müssten im Siedlungsgebiet hingenommen werden.

Da die Kantonsschule und die Energiezentrale vom Kanton gebaut werden und dieser im Bauverfahren vom Baudepartement vertreten wurde, durfte das normalerweise für Baurekurse zuständige Baudepartement nicht selbst über den Rekurs entscheiden. Der betroffene Nachbar kann den Rekursentscheid des Volkswirtschaftsdepartementes innert 14 Tagen beim Verwaltungsgericht anfechten.

Die in die Jahre gekommene Kantonsschule Sargans (KSS) soll für knapp 50 Millionen Franken saniert und erweitert werden. 2014 haben sowohl der Kantonsrat als auch die Bevölkerung des Kantons St.Gallen dem Projekt zugestimmt. Über ein Dutzend Einsprachen hat die Gemeinde Sargans bereits abgewiesen.

veröffentlicht: 26. März 2019 11:36
aktualisiert: 26. März 2019 11:50
Quelle: pd/red.

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