Schulen erfunden und eine Million ergaunert

11.07.2018, 12:55 Uhr
· Online seit 11.07.2018, 11:29 Uhr
Ein Angestellter des St.Galler Bildungsdepartements hat über ein Jahrzehnt lang Zahlungen erschwindelt. Insgesamt brachte er den Kanton so um über eine Million Franken.
Sandro Zulian
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Berufsschulen ausserhalb des Kantons St.Gallen dürfen vom Kanton Geld beziehen, wenn sie Schüler aufnehmen, die im Kanton St.Gallen wohnen.

Mitarbeiter «erfindet» Schulen

Ein Angestellter des Bildungsdepartements des Kantons St.Gallen hat diese Regelung schamlos und äusserst dreist ausgenützt: Er eröffnete zwei Bankkonten und gab diesen Namen, die den ausserkantonalen Berufsschulen zum Verwechseln ähnlich sahen. Zudem erfand er Abkürzungen, hinter denen man die betroffenen Berufsschulen vermuten könnte.

Er füllte die Listen mit Schülern, die es nicht gibt

Daraufhin erstellte er Meldelisten für diese Schulen, auf denen er Namen von Schülern mit Wohnsitz im Kanton St.Gallen eintrug. Der Clou daran: Diese Schüler haben sich zwar an einer ausserkantonalen Berufsschule eingetragen, sprangen dann aber doch wieder ab und fingen mit der Ausbildung gar nicht erst an.

Kanton überwies einen Haufen Geld

Gestützt auf diese getürkten Meldelisten, überwies der Kanton St.Gallen zwischen 1999 bis 2009 insgesamt etwa eine Million Franken auf die zwei Konten, über die der Angestellte frei verfügte. Als schliesslich der ganze Schwindel aufflog, wurde der Mann wegen mehrfachem, gewerbsmässigen Betrugs und mehrfacher Urkundenfälschung im Amt verurteilt. Doch damit ist der Wirbel um seine Betrügereien noch nicht vorbei.

Beim Angestellten war praktisch nichts mehr zu holen

Der betrogene Kanton St.Gallen forderte natürlich sein verlorenes Geld wieder ein. Da beim Angestellten aber geldtechnisch praktisch gar nichts mehr zu holen war, klagte der Kanton die Amtsbürgschaft ein. Dabei handelt es sich um einen Zusammenschluss von Gemeinden und Kanton, der Schäden, die Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter dem Kanton verursachen, decken soll. Vergleichbar ist diese Bürgschaft etwa mit einer Versicherung, die auch dann zahlt, wenn der Verursacher keinen Rappen mehr im Sack hat.

Wer bei der Kontrolle schlampt, fügt sich den Schaden selbst zu

Der Kanton St.Gallen forderte nun von der Amtsbürgschaftsgenossenschaft die verlorene Million wieder ein. Doch diese wollte davon nichts wissen und warf dem Kanton Fahrlässigkeit vor. Wenn man dermassen bei der Kontrolle seiner Mitarbeiter schlampt, ist man selber schuld, wenn man betrogen wird, so der Tenor. Der Kanton St.Gallen habe den Schaden selber grobfahrlässig durch «mangelhafte Kontroll- oder Sicherheitsmassnahmen» ermöglicht, heisst es.

Amtsbürgschaft verliert vor Gericht

Nun hat das Handelsgericht entschieden: Es sei nicht grobfahrlässig, wenn der Kanton St.Gallen «nur» regelmässig die Belege des Mitarbeiters kontrolliert hat. Ausserdem erfüllten die Kontrollen des Kantons die gesetzlichen Vorgaben. Doch das Gericht räumt ebenfalls ein, dass es noch immer unklar ist, ob und wie die gefälschten Belege tatsächlich kontrolliert worden seien.

Sämtliche Meldelisten wurden nämlich nicht kontrolliert. Das Gericht geht aber davon aus, dass die gefälschten Belege genau gleich ausgesehen haben, wie echte Belege von anderen Schulen auch. Daher sei es nicht nachzuvollziehen, wie sie als Fälschungen hätten auffliegen können.

Dies gelte im Übrigen auch für die Kontrolle der Kontoverbindungen, da die Konten auf Namen lauteten, die den ausserkantonalen Schulen äusserst ähnlich waren. Es sei zudem nicht ungewöhnlich, dass gewisse Berufsschulen und Bildungseinrichtungen variierende Abkürzungen und Bezeichnungen haben. Für das Handelsgericht ist klar: Es ist nicht ohne weiteres zu sehen, dass die beiden Konten nicht zu den beiden Schulen gehören.

Darum schützt das Handelsgericht die Klage des Kantons gegen die Amtsbürgschaft. Der Entscheid ist noch nicht rechtskräftig. Die Beklagte kann das Urteil beim Bundesgericht anfechten.

(saz)

 

veröffentlicht: 11. Juli 2018 11:29
aktualisiert: 11. Juli 2018 12:55

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