Schweiz nicht auf neuer Geldwäscherei-Liste der EU

13.02.2019, 15:30 Uhr
· Online seit 13.02.2019, 11:39 Uhr
Die Schweiz ist nicht auf der neuen EU-Liste der Drittstaaten, die gemäss Brüssel keine genügend scharfen Regeln gegen Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung haben. EU-Justiz-Kommissarin Vera Jourova hat die Liste am Mittwoch mit 23 Risikostaaten vorgestellt.
Anzeige

«Ich lade die aufgelisteten Länder dazu ein, ihre Mängel schnell zu beheben», sagte Jourova bei ihre Präsentation in Strassburg. Die EU-Kommission sei bereit, mit den betroffenen Ländern zusammenzuarbeiten. «Denn EU darf nicht das Ziel für illegale Geldflüsse sein.»

Bis anhin hatte die EU im Bereich Geldwäscherei einfach die Liste von Risikostaaten der «Groupe d'action financière» (GAFI) übernommen, einer internationalen Arbeitsgruppe, die sich insbesondere mit der Bekämpfung der Geldwäscherei sowie der Terrorismusfinanzierung befasst. Doch dem EU-Parlament war diese Liste zu wenig streng und es forderte eine eigene EU-Liste. Die Aufgabe ging an die EU-Kommission.

In einem ersten Schritt wählte Brüssel 132 Länder und Gebietskörperschaften aus. 47 Staaten identifizierte die EU-Kommission als «hohe Priorität» für die EU. Ausserdem fügte sie noch sieben Gebietskörperschaften der GAFI dazu, so dass am Schluss 54 genauer unter die Lupe genommen wurden.

Nach einer vertieften Analyse blieben schlussendlich 23 Länder und Gebietskörperschaften übrig, die «strategische Defizite» aufweisen. Dabei handelt es sich um Libyen, Botswana, Ghana, Samoa und die Bahamas. Auch die vier US-Territorien American Samoa, Virgin Islands, Puerto Rico und Guam gehören dazu.

Genannt werden ausserdem Afghanistan, Nordkorea, Äthiopien, Iran, Irak, Pakistan, Panama, Saudi-Arabien, Sri Lanka, Syrien, Tunesien, Yemen sowie Trinidad und Tobago.

Auch die Schweiz gehört zu den 54 Länder, die geprüft wurden und künftig auch weiterhin genau beobachtet werden, da die EU zwar keine Mängel aber Verbesserungspotential festgestellt hat.

Ein solcher Punkt, der nicht nur von der EU, sondern auch vom Global Forum über Transparenz und Informationsaustausch für Steuerzwecke kritisiert wird, ist die in der Schweiz beliebte Inhaberaktien.

Denn während bei Namensaktien die Inhaber bekannt sind, ist dies bei den Inhaberaktien nicht immer der Fall. Zwar hatte die Schweiz aufgrund der Kritik des Global Forums 2015 bei den Inhaberaktien die Transparenz erhöht.

Doch unter ganz bestimmten Umständen können heute Aktionäre immer noch anonym blieben, was Steuerhinterziehung begünstigt. Der Bund will dies zwar ändern, doch noch ist es nicht so weit.

Mit der Bekanntgabe der Liste durch die EU-Kommission haben die EU-Staaten nun einen Monat Zeit, diese anzunehmen. Wenn nötig, kann um zwei Monate verlängert werden.

Gewisse Staaten haben jedoch bereits Kritik geäussert. Sie fürchten um ihre Wirtschaftsbeziehungen - dies besonders im Fall von Saudi-Arabien.

Ist die Liste dereinst in Kraft gesetzt, müssen die 23 Staaten jedoch keine Sanktionen befürchten, wie EU-Kommissarin Jourova bestätigte. Trotzdem dürfte es negative Folgen haben.

Denn die Finanzinstitute in den EU-Staaten sind damit zur Durchführung einer erhöhten Sorgfaltsprüfung bei Zahlungen von Geschäftspartner aus den gelisteten Ländern verpflichtet. Diese Zusatzabklärungen verursachen höhere Compliance-Kosten.

EU-Staaten selber können nicht auf dieser schwarzen Liste landen, da es sich hierbei ausschliesslich um Drittstaaten handelt. Mitgliedstaaten, welche die aktuell geltende EU-Geldwäscherei-Richtlinie nicht richtig umgesetzt haben, müssen ebenfalls mit Konsequenzen rechnen.

Dafür hat die EU-Kommission das Instrument des «Vertragsverletzungsverfahrens» zur Verfügung, das bis zu finanziellen Sanktionen für die EU-Staaten führen kann.

Gemäss EU-Kommission läuft zurzeit gegen 22 Mitgliedstaaten ein solches Verfahren, weil sie die Geldwäscherei-Richtlinien nicht richtig umgesetzt haben.

veröffentlicht: 13. Februar 2019 11:39
aktualisiert: 13. Februar 2019 15:30
Quelle: SDA

Anzeige
Anzeige