Postauto-Skandal

Bundesrat lehnt Untersuchung zu Buchungstricks ab

21.02.2020, 12:55 Uhr
· Online seit 21.02.2020, 12:08 Uhr
Noch immer bleibt im Dunkeln, wie die Buchungstricks bei der PostAuto AG begonnen haben. Daran will auch der Bundesrat nichts ändern – entgegen der Empfehlung der GPK. Auch sonst sieht er die Verantwortung in der Affäre bei der Post.
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(rwa) Die Geschäftsprüfungskommission (GPK) des Ständerates hatte in ihrem Bericht von November kritisiert, dass der Bund seit 2011 von einem Zielkonflikt zwischen den strategischen Zielen des Bundesrates als Eigners und einem Gewinnverbot im subventionierten Regionalverkehr Kenntnis hatte.

Das räumt nun auch der Bundesrat ein. Die Post habe in der Tat 2011 geltend gemacht, die Tochtergesellschaft PostAuto sei «divergierenden Vorgaben» ausgesetzt, heisst es in der am Freitag veröffentlichten Stellungnahme des Bundesrates. Allerdings stellt er sich auf den Standpunkt, es sei stets klar gewesen, dass die gesetzlichen Vorgaben Vorrang gegenüber einer erwarteten Rendite hätten.

Unterlagen sind wohl nicht mehr vorhanden

Die PostAuto-Affäre haben bereits verschiedene Seiten unter die Lupe genommen. Das Verwaltungsstrafverfahren des Bundesamtes für Polizei (Fedpol) läuft noch. Abgeschlossen ist die Untersuchung des Anwaltsbüros Kellerhals Carrard. Beiden ist gemein, dass sie wegen der Verjährung nur bis 2007 zurückgehen.

Der GPK reicht das nicht. Die Umstände müssten geklärt werden, die zur Einführung der illegalen Buchungspraxis geführt hätten, forderte sie in ihrem Bericht – und auch wer dafür verantwortlich sei. Das lehnt der Bundesrat jedoch ab.

Er könne zwar nachvollziehen, dass die GPK in dieser Frage Klarheit fordere, schreibt er. Eine Aufarbeitung sei jedoch «sehr aufwendig, kompliziert und folglich unverhältnismässig». «Zudem arbeiten die damals primär verantwortlichen Personen nicht mehr bei der PostAuto AG, und die notwendigen Unterlagen sind vermutlich nicht mehr vollständig vorhanden.»

Eine grosse Bedeutung misst die Landesregierung dem Umstand zu, dass die Post trotz Verjährung auch für die Zeit davor Rückerstattungen geleistet habe. In einem eigenen Bericht bezeichnete die Post die Qualität der vorhandenen Daten für die Zeit vor 2007 zudem als schlecht. Es sei daher kaum mit neuen Erkenntnissen zu rechnen, schlussfolgert der Bundesrat.

Auch in einem weiteren Punkt steht er auf die Bremse. Die GPK empfiehlt in ihrem Bericht, dass bundesnahe Unternehmen die Archivierungspflicht «strikt einhalten». Der Bundesrat argumentiert, es bestehe bereits heute diese Pflicht. Sollte sich bei der laufenden Evaluation des Bundesgesetzes über die Archivierung Hinweise ergeben, müsse das Thema nochmals behandelt werden.

Bundesrat sieht Verwaltungsrat in der Pflicht

Anpassen will der Bundesrat dagegen die strategischen Ziele der Post. Darin soll unmissverständlich festgehalten sein, dass der Bundesrat von der Post respektive auf den von der PostAuto AG betriebenen Linien im regionalen Personenverkehr keine Rendite erwartet. Nach Ansicht der GPK hatte in diesem Bereich ein Zielkonflikt bestanden. Einverstanden ist der Bundesrat auch damit, die Finanzflüsse zwischen der PostAuto AG und der früheren Tochtergesellschaft CarPostal France unter die Lupe zu nehmen.

Zu weit geht dem Bundesrat dagegen die Forderung, einen ständigen Ausschuss zur strategischen Steuerung und zur Beaufsichtigung bundesnaher Unternehmen einzurichten. Auch wehrt er sich gegen die Überprüfung der Führungsstrukturen in den Tochtergesellschaften dieser Unternehmen. Das sei Aufgabe des Verwaltungsrates, betont der Bundesrat in seiner Stellungnahme.

Als zentrales Instrument zur Unternehmenssteuerung sieht der Bundesrat die strategischen Ziele. Diese legen die Prioritäten für eine Periode von jeweils vier Jahren fest. Innerhalb dieses Rahmens verzichtet der Bund als Eigner auf Eingriffe in das operative Geschäft.

Insgesamt unterstützt der Bundesrat die Mehrheit der 15 Empfehlungen der GPK. Einige sind bereits in der Umsetzung. So soll das System zur Aufsicht im Bundesamt für Verkehr (BAV) über den subventionierten regionalen Personenverkehr revidiert werden.

veröffentlicht: 21. Februar 2020 12:08
aktualisiert: 21. Februar 2020 12:55
Quelle: CH Media

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