13 Jahre für «Hanfpapst»-Mörder

26.11.2015, 18:15 Uhr
· Online seit 26.11.2015, 17:14 Uhr
Das Bezirksgericht Winterthur hat den Hauptschuldigen im «Hanfpapst»-Prozess am Donnerstag wegen vorsätzlicher Tötung, Nötigung und Raub zu einer Freiheitsstrafe von 13 Jahren verurteilt. Der 23-jährige Iraner hatte 2014 in Winterthur einen Kleindealer zu Tode geprügelt.
David Scarano
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Zusammen mit einem Komplizen hatte der Hauptbeschuldigte am 6. Mai 2014 in Winterthur einen als «Hanfpapst» bekannten Kleindealer überfallen, um an «Gras» zu kommen. Die Täter erbeuteten dabei 40 Gramm Marihuana und liessen das Opfer schwer verletzt zurück. Es starb rund 15 Stunden später an den Folgen einer Hirnblutung.

Das Gericht ging bei seinem Urteil gegen den Hauptangeklagten über den Antrag der Anklage hinaus. Diese hatte eine Freiheitsstrafe von 11 Jahren wegen vorsätzlicher Tötung verlangt. Die Verteidigung hatte auf vier Jahre und eine Massnahme für junge Erwachsene plädiert.

Die Freiheitsstrafe wird zugunsten einer stationären Massnahme in einer geschlossenen Einrichtung, einer so genannten «kleinen Verwahrung», aufgeschoben. Dies weil der 23-jährige Iraner als psychisch krank gilt. Ein Gutachten hatte ihm eine schwere dissoziale Persönlichkeitsstörung attestiert.

Vor Gericht gab der Iraner zu, auf das Opfer eingeschlagen zu haben, machte aber Notwehr geltend. Die Richter sahen es indessen als erwiesen an, dass er bei dem Überfall ohne Grund «massive Gewalt» anwendet habe.

Den 20-jährigen Mitbeschuldigten verurteilte das Gericht zu einer Freiheitsstrafe von 21 Monaten wegen unterlassener Nothilfe und Nötigung, allerdings unter Aufschub bei einer Probezeit von drei Jahren. Er hatte den Überfall auf den damals 53-jährigen «Hanfpapst» geplant, um eine grössere Menge Marihuana zu erbeuten. Zum Zeitpunkt der folgenreichen Gewalttat hatte er den Tatort bereits wieder verlassen.

Obwohl er wenig später vom Zustand des schwer verletzten Opfers erfuhr - der Haupttäter hatte ihm eine Videoaufnahme gezeigt - informierte er keine Rettungskräfte. Das sei ein Paradefall von unterlassener Nothilfe", stellte der Richter fest. Wären die Rettungskräfte informiert worden, hätte das Opfer grosse Überlebenschancen gehabt.

Zwei weitere Mittäter, die zur Tatzeit minderjährig waren, wurden bereits von der Jugendanwaltschaft Winterthur wegen Nötigung und Unterlassung der Nothilfe schuldig gesprochen. Bei der Tat hatten die Jugendlichen Wache gestanden, wendeten aber selbst keine Gewalt an.

Einer von ihnen wurde zu einer teilbedingten persönlichen Leistung von 90 Tagen verpflichtet, der andere mit vier Monaten Freiheitsentzug bestraft. Bei beiden wurde eine ambulante Behandlung angeordnet.

(SDA)
Prozess um Hanfpapst: Das sagt der Staatsanwalt:

veröffentlicht: 26. November 2015 17:14
aktualisiert: 26. November 2015 18:15

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