Inland/Schweiz

17 Prozent der verurteilten Schweizer und Niedergelassenen werden rückfällig

20.01.2020, 10:15 Uhr
· Online seit 20.01.2020, 10:15 Uhr
Laut neuesten Zahlen des Bundesamtes für Statistik laufen besonders Männer und bereits mehrfach Vorbestrafte Gefahr, erneut von einem Gericht verurteilt zu werden.
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(sat) Wie das Bundesamt für Statistik (BFS) am Montag mitteilt, sind 17 Prozent der 2014 verurteilten Schweizerinnen und Schweizer sowie Ausländer mit einem C-Ausweis – sogenannt Niedergelassene – in den drei Jahren danach rückfällig geworden. Bei Männern (18 Prozent) lag die Rückfallgefahr höher als bei Frauen (13 Prozent). Besonders hoch war laut BFS die Rückfallquote nach einem 2014 erfolgten Urteil, wenn bereits zwei oder mehr Vorstrafen vorgelegen hatten (48 Prozent).

Das BFS hat zudem ermittelt, wie rasch und in welcher Art der Rückfall geschah. Die meisten Verurteilten (37 Prozent) sind demnach innert sechs Monaten erneut verurteilt worden. Drei Jahre nach einem 2014 erfolgten Urteil waren es noch 6 Prozent. Nach der Schwere eines Rückfalls betrachtet waren die meisten sprichwörtlich Wiederholungstäter: 77 Prozent der Rückfälle sind laut BFS gleich zu bewerten, 15 Prozent als minderschwerer und 8 Prozent als schwerwiegenderer Rückfall.

In der Publikation kommt das BFS zum Schluss, dass aus den erhöhten Rückfallraten nach einem Gefängnisaufenthalt nicht abgeleitet werden könne, dass eine unbedingte Freiheitsstrafe «ungeeigneter als eine andere Strafe ist, um einem Rückfall vorzubeugen». Die Statistiker des Bundes begründen dieses Fazit damit, dass «mit der Anzahl Vorstrafen neben dem Rückfallrisiko auch das Risiko einer Verurteilung zu einer unbedingten Gefängnisstrafe» steige.

Folglich müsse das Risiko einer erneuten Straftatbegehung bei einer Person, die zu einer unbedingten Freiheitsstrafe verurteilt wird, schon vor dem ersten Vollzug derselben im Vergleich zu anderen Strafen als höher eingeschätzt werden. Weil die Grundlagendaten, auf die sich das BFS abstützt, ausführlicher wurden, kann es laut dem am Montag veröffentlichten Methodenbericht bei der Berechnung der Rückfallraten neu zwischen bedingten und unbedingten Strafen unterscheiden.

veröffentlicht: 20. Januar 2020 10:15
aktualisiert: 20. Januar 2020 10:15
Quelle: CH Media

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