41 Meldungen wegen Extremismus
Rechts- und dschihadistisch motivierter Extremismus machten mit 70 Prozent respektive 27 Prozent die überwiegende Mehrheit der gemeldeten Hinweise und ersuchten Beratungen aus, schreibt das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) in einer Mitteilung vom Montag. Links- und ethno-nationalistischer Extremismus bildete wie bisher eine Randerscheinung in der Armee
Das Gesamtbild zeige keine bedeutsame Änderung gegenüber den Vorjahren auf. Es sei vor allem um Einzelpersonen gegangen. Sicherheitsrelevante Vorkommnisse oder Gewalttaten gab es keine, wie das VBS weiter feststellt.
Die Armee setzt nach eigenen Angaben die gesetzlichen Vorgaben und ihre Null-Toleranz-Strategie konsequent um. Das heisse: Im Kader der Armee werde keine extremistische Geisteshaltung geduldet.
Mit Ausnahme der Strafnorm betreffend Rassendiskriminierung im Militärstrafgesetz gibt es laut Mitteilung im ganzen Militärrecht keine besonderen Bestimmungen betreffend Extremismus.
Gegen Armeeangehörige, die des Extremismus verdächtigt werden, können in der Regel nur dann administrative Massnahmen ergriffen werden, wenn sie zivil oder militärisch straffällig werden, wenn Strafuntersuchungen gegen sie im Gange sind, oder wenn sie während Militärdienstleistungen strafbare Handlungen begehen.